Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld II-Sanktionen

Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld II-Sanktionen

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Am 26. Mai 2015 hat das SG Gotha ein anhängiges Verfahren, bzgl. der Rechtmäßigkeit von Sanktionen, bei Arbeitslosengeld II – Empfängern, ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen vorgelegt.

Die 3. Kammer des Ersten Senats, Bundesverfassungsgericht, hat nun am 02.06.2016 das Verfahren, wegen teilweiser Formfehler, zurückgewiesen.

Heute lassen wir uns von Roland Rosenow, Rechtsreferendar, diese formalen Fehler genau erklären und spekulieren, wie es nun weiter gehen kann.

Denn das Ende der Sanktionsklagerei hat diese „Zurückweisung“ mitnichten zu bedeuten.

> Ein weiteres Thema, rund um die Sozialgesetzgebung, ist in Arbeit.