Indymedia Linksunten Verbot: Verfassungsschutz gibt Entschlüsselung der Festplatte mit Daten von Freiburger Studierenden auf

Verfassungsschutz gibt Entschlüsselung der Festplatte mit Daten von Freiburger Studierenden auf

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Udo Kauß

Seit 3 Jahren ist die Internetplattform, richtiger gesagt der konstruierte Verein Indymedia Linksunten, verboten. Die Klage gegen das Verbot war vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen worden, weil nicht der Verein selbst geklagt hatte. Die Rechtmäßigkeit des Verbots war deshalb gar nicht geprüft worden. Anlässlich des Verbots fanden in Freiburg mehrere Hausdurchsuchungen statt, von denen auch ein Mitarbeiter der verfassten Studierendenschaft der Universität betroffen war. Und so kam es dazu, dass quasi als Beifang auch eine Festplatte der Verfassten Studierendenschaft beschlagnahmt wurde. Es handelte sich um eine Sicherungskopie auf der Daten aller Studierenden der Uni Freiburg zu finden sind. In Form von Wähler*innenverzeichnissen, den kompletten Personal-und Arbeitnehmer*innendaten der VS, sämtlichen Lohnabrechnungen mit Kontakten und den Kontodaten auch aller Referent*innen und Angestellten seit der Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft im Jahr 2013. Zudem das Datenarchiv der Zeit vor 2013 und Bilddokumentationen von universitären Protestaktionen.

Seit Jahren hat die Freiburger Studierendenvertretung auf juristischem Weg versucht, die Festplatte wieder zu bekommen und vor allem zu verhindern, dass die Daten entschlüsselt werden. Das Bundesinnenministerium hatte aber erklärt, eine Auswertung der

Daten zu beabsichtigen, da es nicht von vornherein ausgeschlossen werden könne, dass die Daten Belege über die Zugehörigkeit zum und/oder über die Aktivitäten der Internetplatform „linksunten.indymedia.org” enthielten.

Die Auswertung der Daten fand einzig und allein aus einem Grund nicht statt. Dem mit der Entschlüsselung und Auswertung beauftragten Bundesamt für Verfassungsschutz gelang es in drei Jahren nicht, die Verschlüsselung zu knacken.

Jetzt aber die neue Nachricht: In einem Verfahren vor dem Freiburger Verwaltungsgericht erklärte das Bundesinnenministerium im Juli 2020 auf Nachfrage des Gerichts, dass kein Interesse mehr an der Entschlüsselung des Backup bestehe und dies auch für das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei gelte, an die man Kopien des Backup weitergegeben hatte. Auch seien alle Kopien vernichtet worden. Eine gleichlautende Erklärung gab auch das Stuttgarter Innenministerium für LKA und den Landesverfassungsschutz ab.

Über diese Nachricht haben wir mit dem Landesvorsitzenden der Humanistischen Union, Rechtsanwalt Udo Kauß, der die Studierendenschaft juristisch vertritt und mit Clemens Ernst, ehemaliger Vorstand der verfassten Studierendenschaft der Uni Freiburg gesprochen.