Urteil: Bundestag muss Parteispenden veröffentlichen

Urteil: Bundestag muss Parteispenden veröffentlichen

Die Bundestagsverwaltung muss Details und Korrespondenzen zu Parteispenden veröffentlichen. Das entschied am gestrigen Donnerstag das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Geklagt hatte die Plattform Abgeordnetenwatch.de, der nun bereits in zweiter Instanz Recht gegeben wurde.

Das Gericht verpflichtete die Bundestagsverwaltung dazu, die angeforderten Informationen zu Parteispenden herauszugeben. Grundlage für die Klage war das Informationsfreiheitsgesetz, das jedem Bürger Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden garantiert.

Als Beispiel für ungeklärte Fragen bei Parteispenden führte Martin Reyher von Abgeordnetenwatch.de den Fall einer aserbaidschanischen Spende an die Frankfurter CDU auf. Die sei zwar als illegal erklärt worden, allerdings sei nie die entsprechende Geldstrafe von Bundestagspräsident Lammert verhängt worden. Die Gründe dafür seien unklar und sollten nun durch die angeforderten Unterlagen geklärt werden.

Die VertreterInnen des Bundestags hatten vor Gericht argumentiert, zwischen Verwaltung und Parteien würden „hochsensible“ Informationen ausgetauscht, für die ein Vertrauensverhältnis notwendig sei.