UL:108 Euro pro Kind stehen auf dem Spiel- Geld beantragen!!

UL:108 Euro pro Kind stehen auf dem Spiel- Geld beantragen!!

Die Fraktion der Unabhängigen Listen befürchtet, dass bisher wohl nur wenige BezieherInnen von Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Kinderzuschlag aufgrund Informationsmangels einen Antrag auf Leistungen für ihre Kinder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beim JobCenter und Sozialamt gestellt haben.
Jetzt ist Eile bei der Information geboten, denn für die Anspruchsberechtigten geht es um viel Geld.
Nur wer den Antrag bis zum 30.4.2011 stellt, bekommt pro Kind 108 Euro für die Monate Januar – März.
Darin enthalten sind 78 € für Mittagsverpflegung (26 € pro Monat) und 10 € pro Monat für einen Teilhabegutschein (Sportverein, Musikschule etc.).
Dazu Irene Vogel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied im Kinder- und Jugendhilfeausschuss: „Es ist nötig, erheblich mehr zu tun, als nur über die Presse zu informieren. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass arme Kinder das Wenige auch bekommen, das ihnen zugebilligt wird."
Die Unabhängigen Listen fordern Stadtverwaltung und JobCenter auf, sich sofort mit Schulen und Kindertageseinrichtungen in Verbindung zu setzen und noch Anfang der kommenden, letzten Woche vor den Osterferien alles daranzusetzen, die Anspruchsberechtigten zu erreichen.
Wegen unzureichender Informationen können Lehrerinnen und Lehrer sowie Beschäftigte der Kindertageseinrichtungen ihre Aufgabe als wichtige Multiplikatoren gegenüber den Eltern bisher kaum wahrnehmen.
Noch besser wäre es, wenn JobCenter und Stadtverwaltung zusätzlich alle Anspruchsberechtigen in Freiburg schnellstens anschreiben und ihnen die Antragsformulare mit den notwendigen Informationen zuschickten. Nur so könnten JobCenter und Stadtverwaltung ihre Beratungspflicht noch annähernd sicherstellen.
Hier sollten Frau Stuchlik und Herr von Kirchbach dezernatsübergreifend schnellstens tätig werden.
Irene Vogel abschließend: „Die mangelnde Information, die auch Folge des monatelangen unwürdigen Schacherns der Bundesregierung auf dem Rücken der ärmsten Kinder ist, darf keinesfalls zu Lasten der Anspruchsberechtigten gehen. Im Notfall sind die Antragsfristen zu verlängern.“