Stutthof-Prozess: Verteidiger weist auf geringe Strafe für Vorgesetzten hin

Stutthof-Prozess: Verteidiger weist auf geringe Strafe für Vorgesetzten hin

In dem Prozess gegen die Sekretärin des Lagerkommandanten des KZ Stutthof hat der Verteidiger unter anderem damit argumentiert, dass ihr Vorgesetzter Paul Werner Hoppe ja nur eine relativ geringe Strafe bekommen habe. Hoppe war in den 50-ger Jahren vom Landgericht Bochum zu 5 Jahren Haft verurteilt worden, woraus nach Revision 9 Jahre wurden, die er nicht vollständig im Gefängnis verbringen musste. In dem gleichen Verfahren wurde Karl Otto Knopp, der die Vergasung von Häftlingen überwachte und hunderte jüdische Häftlinge in einer Genickschussanlage oder durch Injektionen tötete, lediglich zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

 

Die mittlerweile 96-jährige ehemalige Stenotypistin Irmgard F. ist nun wegen Beihilfe zum Mord in über elftausend Fällen angeklagt. Sie schrieb vom 1. Juni 1943 bis zum 1. April 1945 alle Berichte ihres Kommandanten. Die frühere Bankangestellte arbeitete freiwillig im KZ Stutthof. Nach Ansicht ihres Verteidigers sei ihr aber nicht nachzuweisen, dass sie von den Morden gewusst habe, da die SS eine verschleiernde Sprache verwendete. So sprach die SS lediglich von „Sonderbehandlung“, wenn Mord gemeint war. Die Nebenklage hält es indessen für schlicht unmöglich, dass die Sekretärin des Lagerkommandanten nichts von den Morden wusste. Ein Nebenkläger argumentierte auch damit, dass das KZ Stutthof ein räumlich kleines Lager gewesen sei und schlug eine Besichtigung vor.