Österreich: Unterbringung von Flüchtlingen hinter Stacheldraht war rechtswidrig

Österreich: Unterbringung von Flüchtlingen hinter Stacheldraht war rechtswidrig

Gut zwei Jahre nach dem Bekanntwerden eines Skandals bei der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hat ein Gericht die Praxis nun endgültig als illegal gebrandtmarkt. Auf Betreiben des Landesrats Gottfried Waldhäusl, der der rechtslastigen FPÖ angehört, wurden die jugendlichen Flüchtlinge in einem von Stacheldraht umgebenen Gebäude eingesperrt. Die Unterkunft im niederösterreichischen Drasenhofen durften sie nur einmal am Tag für eine Stunde in Begleitung eines privaten Wachmannes verlassen. Nach Bekanntwerden dieser Unterbringung gab es Kritik und die Betroffenen wurden auf andere Unterbringungen verteilt. Eine juristische Beschwerde wurde von dem zuständigen Gericht jedoch zunächst abgelehnt, da es sich um ein privates gelände gehandelt habe. Das Verfassungsgericht kassierte den Beschluss als „objektive Willkür“. Erst darauf schloss sich das Gericht notgedrungen der Meinung des Anwaltes Clemens Lahner an, wonach man um die Freiheit eines Menschen zu beschränken, eine Rechtsgrundlage und einen Anlass braucht. Dass das auch für minderjährige Flüchtlinge gilt, ist offenbar nicht überall durchgedrungen. Waldhäusl erwägt das Einlegen von Rechtsmitteln. In einer Stellungnahme zum Urteil erklärte der FPÖ-Politiker: "Die angeblich unabhängigen Gerichte entscheiden in letzter Zeit oft im Sinne der Täter, vom Opferschutz keine Spur." Darüber wer hier Täter und wer Opfer war, ließe sich aber auch streiten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt ermittelt derzeit gegen Waldhäusl wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Ein österreichischer Landesrat ist in etwa einem Minister in der Regierung eines deutschen Bundeslandes vergleichbar.