In Österreich gilt nun absolutes Vermummungsverbot

In Österreich gilt nun absolutes Vermummungsverbot

Die österreichische Zeitung der Standard veröffentlichte bereits ein Foto, bei dem Polizist_innen eine verhüllte Muslima kontrollierten. Mit seinem Burkaverbot will Außenminister Sebastian Kurz (Österreichische Volkspartei) ein »Symbol der Gegengesellschaft« ausgemerzt sehen. Weil das Gesetz in dieser Form aber diskriminierend und nicht verfassungskonform wäre, wurde es allgemein gehalten. In der Öffentlichkeit gilt deshalb nun: Das Gesicht muß vom Kinn bis zum Scheitel zu sehen sein. Ausgenommen ist die Zeit des Karneval.

Streng genommen müßte die Polizei jetzt auch gegen „ostasiatische Touristen“ mit Atemmasken vorgehen, so der Kommentar des Standard – es sei denn, sie können ein ärztliches Attest vorweisen.

Ein Verstoß gegen das Verbot kann mit einem Bußgeld von 150€ geahndet werden, außerdem soll die Polizei die Identität der betroffenen Person feststellen um ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten, wenn sich diese weigert, ihre Verhüllung abzulegen. Auch die Anwendung von Zwang ist vorgesehen.