Stadt: Ratzingers Stahlkonstrukt und Flugplatz Umpflügung kein "Schwarz"-Bau

Stadt: Ratzingers Stahlkonstrukt und Flugplatz Umpflügung kein "Schwarz"-Bau

Bei der auf dem Flugplatzgelände errrichteten gigantischen Stahlkonstruktion für die Ratzinger Reden und Handlungen handelt es sich vielmehr um "Aufbauten auf dem Flugplatz und anliegenden Gelände (sind )sogenannte "Fliegende Bauten"". Damit bezeichenen Juristen Anlagen, die keiner baurechtliche Genehmigung bedürfen, sondern nur ein "technisches " ok wie z.b. "Karussells auf der Mess".
Auch die unfänglichen Erdarbeiten incl. Kanalisation bedürfen keiner öffentlichrechtlichen Genehmigung - mit Ausnahme der erfolgten naturschutzrechtlichen des Umweltschutzamtes - da es "nur das Einverständnis des Grundstückseigentümers(braucht). Das ist für das Papstgelände zu einem kleinen Teil der Flugplatz, zum größeren das Land." teilte auf Nachfrage von RDL die städtische Pressesprecherin Edith Lamersdorf mit. Auch für die nötigen wasserrechtlichen Genehmigungen ist das Umweltschutzamt zuständig.