Stadt Freiburg verwehrt kettengeduldeter Mutter den Wohnberechtigungsschein: Berufungsverfahren vor dem VGH Mannheim

Stadt Freiburg verwehrt kettengeduldeter Mutter den Wohnberechtigungsschein: Berufungsverfahren vor dem VGH Mannheim

2012 hat das Verwaltungsgericht Freiburg einer Mutter recht gegeben, die gegen die Stadt Freiburg geklagt hatte, weil diese ihr den Wohnberechtigungsschein verwehrt hatte.
Sie lebt seit 8 Jahren mit ihrer Tochter in einer Flüchtlingsunterkunft und dürfte ausziehen. Doch ohne Wohnberechtigungsschein kann sie keine Sozialwohnung anmieten.
Die Stadt Freiburg hat auf Druck der Landesregierung hin ein Berufungsverfahren beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingeleitet. Dieser wird sich mit diesem Fall am 17. Juli 2013 befassen. Darüber sprachen wir mit der Anwältin der Klägerin Katja Barth.