Staatsanwaltschaft Karlsruhe erhebt Anklage gegen kritische Berichterstattung

Staatsanwaltschaft Karlsruhe erhebt Anklage gegen kritische Berichterstattung

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Kundgebung nach Razzia bei Radio Dreyeckland auf dem Platz der Alten Synagoge Freiburg
Solidarische Kundgebung für RDL nach Angriff auf Pressefreiheit
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Keine (all rights reserved)
Quelle: 
Ali Majeed, Our Voice

Nach den Hausdurchsuchungen gegen Radio Dreyeckland am 17.01.2023 erhebt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nun tatsächlich Anklage. Anlass ist eine sachliche und kurze Meldung über die Einstellung des Verfahrens wegen der vermeintlichen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ im Fall von Indymedia Linksunten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft richtet sich nun gegen den Verfasser der Meldung. Das Verfahren gegen den Verantwortlichen im Sinne des Presserechts für die Webseite von Radio Dreyeckland, dessen Wohnung ebenfalls durchsucht wurde, ist hingegen eingestellt worden.

„Nachdem ein Medium auf dem Umweg des Vereinsrechts verboten wurde und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe in der Folge ein Verfahren wegen vermeintlicher Bildung einer kriminellen Vereinigung eröffnet hat, will sie nun auch noch mit dem Mittel des Strafrechts bestimmen, wie über dieses Verfahren zu berichten ist - das ist ein skandalöser Eingriff in die Pressefreiheit“, erklärt der betroffene Journalist Fabian Kienert nach der Durchsicht der Anklageschrift. In dieser vertritt die Staatsanwaltschaft die Auffassung, dass es für eine Beurteilung einer möglichen Strafbarkeit auf den redaktionellen und journalistischen Zusammenhang der Veröffentlichung ankomme.

Die Anklage richtet sich demnach gegen Radio Dreyeckland als missliebiges Medium, gegen ein Medium, das nicht Polizeimeldungen ungeprüft wiedergibt und als einzige Quelle verwendet. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft uns Einseitigkeit vor. „Wieviel Sendezeit müssen wir denn dem Pressesprecher der Staatsanwaltschaft zukünftig einräumen, damit ein Beitrag durch die Zensur kommt?“ fragt sich Fabian Kienert.

Aus der Anklageschrift ist ersichtlich, dass die Durchsuchungen keinerlei neue Erkenntnisse zu dem Sachverhalt erbracht haben. Das unterstreicht die völlige Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme. Wir erwarten zeitnah eine Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe über unsere Beschwerden gegen die Durchsuchungsbeschlüsse. Wir hoffen sehr, dass das Landgericht den Grundrechtsschutz gegenüber der Karlsruher Staatsanwaltschaft verteidigt, die Durchsuchungen für unrechtmäßig erklärt und die Eröffnung des Verfahrens gegen den Verfasser der Meldung ablehnt. „Die Staatsanwaltschaft will per Strafrecht ihre anti-linke Agenda durchsetzen. Der fortgesetzte Versuch in die Berichterstattung einzugreifen kann politisch nur eine Konsequenz haben, erklärt RDL Geschäftsführer Kurt-Michael Menzel, „nämlich die Auflösung der Staatsschutzabteilung der Karlsruher Staatsanwaltschaft.“

Radio Dreyeckland, 02.05.2023

Kollegengespräch zum Stand der Dinge: 13:08