Änderungsvorschläge des Beirats für Menschen mit Behinderungen werden noch nicht umgesetzt: Sondernutzung für Gastronomie und Einzelhandel: Noch ein Jahr Barrieren in der Innenstadt

Sondernutzung für Gastronomie und Einzelhandel: Noch ein Jahr Barrieren in der Innenstadt

Gastronomiebetriebe dürfen mehr öffentliche Flächen mit Stühlen und Tischen besetzen, der Einzelhandel großzügiger draußen Auslagen und Werbeaufsteller aufbauen: Mit solchen Lockerungen "Sondernutzungsrichtlinien" sollten in Freiburg, wie anderswo auch, die Einschränkungen für Betriebe während der Coronapandemie ein wenig kompensiert werden. Doch die Lockerungen bringen auch Nachteile mit sich. Bürgervereine haben beispielsweise darauf aufmerksam gemacht, dass die freie Nutzung des öffentlichen Raums eingeschränkt wird, wenn der Zugang zu Brunnen und öffentlichen Sitzbänken durch die kommerzielle Möblierung erschwert wird. Und der Beirat für Menschen mit Behinderungen hat auf Barrieren hingewiesen, die sich durch das Zustellen von Gehwegen und Orientierungslinien für seheingeschränkte Personen auftun. Die Stadtverwaltung hat das alles zur Kenntnis genommen - schlägt aber in ihrer Beschlussvorlage ersteinmal eine Verlängerung der derzeitigen Ausnahmen um ein Jahr, bis Ende März 2024, vor. Bloß nicht vorschnell Barrieren abbauen! Die Änderungsvorschläge müssten vielmehr erst einmal "in eine ... Balance" mit der "politisch gewünschten  Aktivierung der Innenstadt" gebraucht werden. Am heutigen 13. März wird der Verwaltungsvorschlag zur Verlängerung der Sondernutzung erstmals debattiert, am 16. März soll er in den Bauausschuss, bevor er am 21. März dann im Gemeinderat beschlossen werden soll. Wir haben mit Daniela Schmid, der Vorsitzenden des Freiburger Beirats für Menschen mit Behinderung, über die Hürden in der Innenstadt gesprochen. Zuerst haben wir gefragt, wie sie die derzeitige "Sondernutzung" wahrnimmt.