Skuriles aus der Verwaltungsjustiz in der Habsburgerstrasse zu "From the River to the sea"

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Skuriles aus der Verwaltungsjustiz in der Habsburgerstrasse zu "From the River to the sea"

Update: Das Verbot der Parole durch die Stadt Freiburg ist rechtens, die Demo könne auch ohne den möglicherweise strafbaren Slogan stattfinden. Das entschied der VGH Mannheim am Mittwochabend, der damit die Vorinstanz korrigierte.
Das VG Freiburg sieht sich ausser Stande im Eilrechtsschutzverfahren  die Demo-Auflage(!) der Stadt, die Veranstalter hätten auf den den Slogan "From The river to the Sea Palestine will be free" nicht zu verwenden,  im Eilrechtsschutzverfahren als der Hamas zurechenbar zu entscheiden: "Es sei allerdings zweifelhaft, ob dem Slogan bei der Hamas eine solche Bedeutung zukomme, dass er als ihr Kennzeichen zu begreifen sei. Die insoweit notwendige Sachverhaltsaufklärung und ggf.Beweiserhebung sei im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen" PM.3.7.24

Echt? Kaum glaubhaft!
Die Hamas-Charta ist also den Richtenden unbekannt?
Die Errichtung einer Diktatur in Gaza seit 2007 und die Durchsetzung gegen die Gaza-Bevölkerung unter Verletzung aller Menschrechte auch?
Fünf Kriegsauslösung mit der unterworfenen Bevölkerung in Gaza als Geiselfaustpfand auch ?
Geschweige denn die Umsetzung als Fanal bei der 5. Kriegsauslösung am 7.Oktober 2023 in dem Massenmord-Massaker, den Vergewaltigungen und der Folter was die unbestreitbare Praxis dieses Slogans ist?
Der Triumphzug der Geiselpräsentation von Überlebenden in Gaza-Streifen,  den Zucker- Jubel weltweit - siehe Berlin - ist also den Richtenden entgangen?
Glückwunsch zu soviel  - auch lebenspraktischen-  Erfahrungen bzw. der Weigerungen offensichtliches zur Kenntnis nehmen zu wollen!
Dies nötigen selbst diese Richtenden zu einem eyes-wide-shut?? Echt Jetzt!

Allerdings: andere in  den Abwägungungsprozess  bei Eilverfahren eingehende Überlegungen sollten nicht unterschlagen werden.
Die Anfügung der Parole "Für ein freies Palästina für ALLE Menschen" wäre  in dem  richterlichen Abwägungsprozeß einzubeziehen.
Für den Fall allerdings nur, daß die Demo-Anmelder sie  untrennbar mit dem Slogan "will be free"  verbunden hätten jedenfalls.
Wenn sie also NICHT wie in der von Ihnen als Basis-Dokument gehandelten, täuschend als sogenannte  Jerusalemer Erklärung definierten Dokument zur Deutungshoheit über was Antisemitismus angeblich sei, auch die darin versicherte "Freiheit zur Bildung jeglicher politischer Systeme" also losgelöst von Menschenrechten auch einschließlich bereits in Gaza errichteten diktatorischen Regimes(!)  verbunden wäre. Dann relativiert diese Losung, diesen "Slogan"  nämlich sich als völlig untergeordneten belangloser Zierat. Ja er wäre komplett degeneriert.  (Für die Nach-Bildung von Gerichten wie Behördenleitungen sei das Folgende Interview von RDL aus 2021 mit Dr. Meron Mendel anempfohlen: https://rdl.de/beitrag/dr-meron-mendel-zu-israelbezogenen-antisemitismus.) Die Volksverhetzung ist übrigens ist auch jenseits des strafrechtlichen Holzweges via § 86a StGB (Kennzeichen .. terroristischer Organisationen) in der Bundesrepublik - allerdings ausserhalb des Gebiets der Politstaatsabwaltschaft Karlsruhe - strafbar!

Es sollte  einer spezifischen Sorte von Palästinafreunden auch klar gemacht sein: Die Feier wie der Aufruf zu organisierten Judenmorden wie auch ihrer Vorstufe, der ja längst stattfindenden und grassierenden Bedrohungen aller, die gegen diesen Vernichtungsantisemitismus mit seinen Massenmordschlächtereien das Wort erheben und sich dagegen stellen, hat in Freiburg keinen Raum  verdient: nicht auf der Strasse, noch in den Versammlungsräumen von Projekten.

Dies sollte auch in den Abwägungsprozessen von Richtenden an der Habsburgerstr. gelten, die sich darin gefallen, ihre eigene gesellschaftliche Schlafmützigkeit als Monstranz vor sich hertragen!

Michael Menzel

PM des VG Freiburg: PDF icon 4K1340.24-River-to-the-sea.pdf

Update nach LTO 3.4.23 1845
Während das VG die Ansicht anderer Verwaltungsgerichte teilt, die die Strafbarkeit der Parole in Zweifel ziehen, zeigt sich der VGH vorsichtiger. Er gewichtete das Risiko, dass die Parole eine solche der Hamas und mithin strafbar sein könnte, höher als die Grundrechtseinschränkungen, die die Demo-Veranstalter durch die Auflage hinzunehmen haben."
Zuvor hatte der VGH Kassel am 23.4.24 eine gegenläufige  Entscheidung unter den Teil des Kundgebungsaufruf "Für ein freies Palästina für ALLE Menschen" gestellt, um die strafbare Bindung der Zentrallosung an die Aktivitätsverbotene Hamas in Frage zu stellen zu Können.
[Der Verfasser tritt im übrigen nicht nur für einen sofortigen Waffenstillstand  und die sofortige bedingungslose Freilassung aller Geiseln ein. Die umfängliche beschleunigte Versorgung der Bevölkerung des Gaza Terittorium durch umfängliche Lieferung von Essensbeständen , Wasser und medizinische und anderer (Nothilfe-) Güter  beschleunigt aber kontrolliert via WHO, Unesco und World Food Progamm ist selbstverständlich genauso erforderlich. Wie der gegenseitige Rückzug aller Kombattanten -binnen eines kurzen  Zeitrahmens aus dem GAZA- und dessen kompletter Demilitarisierung. MM ]
Nach Ausstrahling des kommentars  wurde bis zum 8.4.24 Teile upgedatet und erweitert..