Seit vergangenem Freitag, den 8. Dezember, ist das nächtliche Alkoholverkaufsverbot im Ländle aufgehoben – gleichzeitig mehr Spielraum für Kommunen

Seit vergangenem Freitag, den 8. Dezember, ist das nächtliche Alkoholverkaufsverbot im Ländle aufgehoben – gleichzeitig mehr Spielraum für Kommunen

Das Verbot galt seit März 2010 und besagte, daß in baden-württtembergischen Tankstellen, Kiosken und Supermärkten zwischen 22 Uhr und 5 Uhr kein Alkohol verkauft werden durfte. Der Handelsverband Baden-Württemberg freut sich über zusätzliche Verkaufszeiten; die Deutsche Polizeigewerkschaft hingegen erwartet mehr Arbeit durch Einsätze in Zusammenhang mit Betrunkenen – obwohl erwiesenermaßen kein kausaler Zusammenhang zwischen Kriminalität und Alkoholkonsum besteht.

Dafür können die Kommunen jetzt Alkoholkonsumverbote an „Besonders belasteten Brennpunkten“ aussprechen, was durch das kürzlich verschärfte Polizeigesetz ermöglicht wird. Der gesetzliche Rahmen wird bisher aber kaum in Anspruch genommen, das berichtet der Freiburger Sonntag.