"Schutzwaffen" - ein absurdes Konstrukt im Versammlungsgesetz

"Schutzwaffen" - ein absurdes Konstrukt im Versammlungsgesetz

Grundrechtekomitee.jpg

Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
Grundrechtekomitee

Kürzlich wurde ein junger Mann in Freiburg zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, weil er sich bei Protesten gegen den NPD-Parteitag 2015 mit einer transparenten Plastikfolie gegen Pfefferspray der Polizei hatte schützen wollen (RDL berichtete). Die Staatsanwaltschaft hatte eine weit höhere Strafe gefordert. Um solche völlig ungefährlichen Gegenstände, die unbestritten nur zum Schutz vor (Polizei-)Gewalt verwendet werden, als "Waffen" einzustufen, bedarf es einiger argumentativer Verrenkungen. Derzeit gibt es eine ganze Reihe von Debatten und gerichtlichen Auseinandersetzungen darüber, ob es legitim ist, dass die 'passive Bewaffnung' seit 1985 als Ordnungswidrigkeit verboten und seit 1989 sogar eine Straftat ist. Wir haben darüber mit Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie gesprochen.

Update 22.9.: Elke Steven hat beim Grundrechtekomitee einen Kommentar zum Thema veröffentlicht, nachzulesen hier.