Restriktives Versammlungsgesetz in NRW steht vor Verabschiedung

Restriktives Versammlungsgesetz in NRW steht vor Verabschiedung

Das seit Monaten heftig umstrittene neue Versammlungsgesetz wird wahrscheinlich heute vom Landtag in nur leicht entschärfter Form verabschiedet. Das Gesetz weitet die Befugnisse der Polizei erheblich aus. Das betrifft Video-Überwachung, Vorkontrollen schon bei der Anreise von Teilnehmer*innen, das Erfassen der Namen von Ordner*innen. Auf Versammlungsleiter*innen kommen neue Pflichten zu. Nicht zuletzt werden Gegenproteste erschwert. Immerhin wurde der unklare Begriff „Militanzverbot“, durch den etwas klareren Begriff „Gewalt- und Einschüchterungsverbot“ ersetzt. Auch machten CDU und FDP klar, dass vom Verbot eines militanten Auftretens abgeleitete Verbot gleicher Kleidung, sprich Uniformierung, nicht auch Fälle wie Fußballfans oder Gewerkschaftsmitglieder erfasse. In der Begründung zum Gesetz hatte die Landesregierung das Tragen weißer Overalls bei einer Umweltaktion neben dem Tragen von Uniformen der SA und SS genannt.

 

Angesichts von Kritik an ihrem Entwurf, haben CDU und FDP zuletzt auch betont, dass der Begriff „Störungsverbot“ kein völliges Verbot von Gegendemonstrationen meine. Solche Gegenproteste, die kommunikativ seien und nicht auf Behinderung zielten, blieben erlaubt. Streichen wollten sie den Begriff „Störungsverbot“ indessen nicht. Das Aktionsbündnis „Köln gegen Rechts“ meint dazu:

 

„Blockaden und direkte Proteste von Naziaufmärschen und Veranstaltungen, wie es sie hier in Köln und vielen anderen Städten in den letzten Jahren immer wieder gegeben hat werden schlichtweg verboten. Die Arbeit von Bündnissen wie Köln gegen Rechts wird damit direkt kriminalisiert.“

 

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Verena Schäffer meinte, dass der Gesetzentwurf Versammlungen vor allem als Gefahr für die öffentliche Sicherheit sehe. Es handele sich um ein „Demonstrationsverhinderungsgesetz“. So klare Worte findet man, wenn man in der Opposition sitzt.