Römisches Gericht erlaubt erstmals Adoption in einer homosexuellen Partnerschaft

Römisches Gericht erlaubt erstmals Adoption in einer homosexuellen Partnerschaft

Nachdem letzte Woche das italienische Parlament für die eingetragenen Lebenspartnerschaft für Homosexuelle gestimmt hatte, gab es diese Woche einen weiteren kleinen Erfolg für die Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Beziehungen. Ein römisches Gericht erlaubte erstmals erstinstanzlich einem lesbischen Paar, die Kinder der jeweils anderen zu adoptieren. Die Entscheidung bezieht sich nicht auf das neue Gesetz, sondern führte das Recht der Kinder auf „kontinuierliche Zuneigung“ an.

Das neue Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft sieht vorerst kein Adoptionsrecht vor, nachdem sich rechte und konservative Parteien und Gruppierungen, sowie die katholische Kirche, massiv gegen eine Ausweitung von Adoptionen eingesetzt hatten. Die regierende PD unter Premierminister Matteo Renzi plant allerdings ein separates Gesetz, dass es homosexuellen Paaren sowie Alleinstehenden erlauben würde, Kinder zu adoptieren.