Das Freiburger Verwaltunsgericht hat entschieden, dass die Stadt Freiburg "geeignete polizeiliche Maßnahmen" zur Durchsetzung der Nachtruhe am Augustinerplatz ergreifen müsse, "falls (wieder) regelmäßig gesundheitsgefährdende Lärmwerte erreicht werden." Das Gericht warf der Stadt Untätigkeit vor. Wir haben über das Urteil und seine Konsequenzen mit Simon Waldenspuhl, Stadtrat der Partei und Teil der JPG Fraktion, gesprochen. Er bringt u.a. die Subventionierung von Lärmschutzfenstern ins Spiel und empfielt der Stadt, das Urteil anzufechten.