Frankreich: Proteste gegen die Rentenreform stören auch diese Woche den Ablauf an Gerichten, Unis und im Verkehr

Proteste gegen die Rentenreform stören auch diese Woche den Ablauf an Gerichten, Unis und im Verkehr

In Frankreich haben sich die Proteste gegen die Rentenreform seit dem gestrigen Montag wieder ausgeweitet und stören den Ablauf an Universitäten, Gerichten und im Verkehrssektor.

Nach genau einem Monat lässt zwar die Beteiligung am durchgehenden Streik bei der französischen Bahn und den Pariser Verkehrsbetrieben etwas nach. Doch im Gegenzug wollen sich ein Teil der Gewerkschaften nach einer Pause in den Weihnachtsferien wieder an dem Streik beteiligen.

Alles in allem kündigte die französische Bahn an, es würden am heutigen Dienstag die meisten Züge fahren. Zu Beginn des Streiks fuhren lediglich eine kleine Minderheit der Züge.

Bei den Pariser Verkehrsbetrieben bleiben vor allem die U-Bahnlinien weiterhin stark vom Streik betroffen, bis auf zwei U-Bahnlinien, die vollautomatisiert fahren. Bei den anderen U-Bahnlinien bleiben ein Teil der Stationen geschlossen. Es verkehren im Schnitt nur ein Bruchteil der üblichen U-Bahnen, und die konzentrieren sich auf 3 Stunden Rush Hour jeweils am Morgen und am Abend. Dazwischen fahren bei manchen Linien so gut wie keine U-Bahnen.

Immer noch im Verkehrssektor haben sich seit dem gestrigen Montag auch die Beschäftigte von sieben der acht Erdöl-Raffinerien mehrheitlich für einen Streik ausgesprochen. Es könnte auch zu Blockaden der Raffinerien und der Erdöl-Lagerstätten kommen.

An manchen Universitäten müssen die Prüfungen wegen der Streiks und Blockaden durch Studierende verschoben werden. Das ist etwa der Fall in Paris, wo Studierende Barrikaden vor der Universität errichtet haben. Die Uni-Leitung wollte keine Eskalation riskieren und verschob die Prüfungen.

Auch Gerichte werden nun erstmal eine Woche lang bestreikt. Die AnwältInnengewerkschaften haben sich auf einen Aufruf geeinigt, alle Gerichtstermine eine Woche lang zu blockieren, wobei dieser Streik danach verlängert werden kann. Die Anwältinnengewerkschaften lehnen die Abschaffung ihrer Sonderrentenkasse ab, die bislang Überschüsse erwirtschaftet. Mit der Rentenreform sollen die Anwälte ins vorgesehene universelle Rentensystem einzahlen. Sie befürchten dadurch eine Verschlechterung für ihren Berufsstand.

(mc)