Rassistische Hetzjagd in Freiburg: Polizei verweigert Auskunft über „Ausländer raus“ schreienden Polizeihauptkommissar – wir ziehen vor Gericht!

Polizei verweigert Auskunft über „Ausländer raus“ schreienden Polizeihauptkommissar – wir ziehen vor Gericht!

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Zwei Polizeihauptkommissare waren Teil der Gruppe, die am 12. Juni eine halbe Stunde lang einen Antifaschisten mit lettischer Staatsangehörigkeit durch den Stühlinger hetzte. Einer der Beiden war ganz offenbar Hauptakteur der Hetzjagd. Mittlerweile räumt auch die Freiburger Polizei ein, dass dieser Polizeihauptkommissar „Ausländer raus“ schrie. Radio Dreyeckland war das erste Medium, das herausfand, dass nicht nur ein, sondern zwei hochrangige Freiburger Polizisten Teil der Gruppe waren. Wir sehen weiterhin großen Aufklärungsbedarf. Wie kann es sein, dass eine offenbar vorhandene rassistische Einstellung bei einem hohen Polizeibeamten, offenbar über Jahre niemandem aufgefallen ist? Welche Aufgaben hatte er innerhalb der Polizei? Hat sich seine Einstellung auf die Polizeiarbeit ausgewirkt? Hätten die Einstellungen des Polizeihauptkommissars evtl. sogar dem Polizeipräsident höchst selbst auffallen müssen? In welchem Verhältnis zu den beteiligten Polizeihauptkommissaren stehen diejenigen, die nun die rassistische Hetzjagd aufklären sollen?

Es sind Fragen die schnellstmöglich aufgearbeitet werden müssen, gerade im Hinblick auf die bundesweiten Skandale mit Polizisten, die sich in rechten Chatgruppen organisieren. Speziell für Freiburg ist diese Aufklärung aber auch angesichts der merkwürdigen Pressearbeit der Freiburger Polizei bei der Messerattacke des AfD-lers Robert H. wichtig. Trotz Zeugen, die eine andere Perspektive auf die Tat hatten, verbreitete die Polizei hier lediglich die Sichtweise von Robert H. und blockt RDL Anfragen zu Beweismitteln und zur Unabhängigkeit der ermittelnden Stellen ebenfalls ab.

Radio Dreyeckland hat sich deshalb noch mal an die Freiburger Polizei gewandt, um oben skizzierte Fragen aufzuklären. Statt lückenlos aufzuarbeiten erklärt die Pressestelle der Polizei aber: „bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir über das bereits Gesagte keine detailliertere Auskünfte zu Art / Umfang / Ausgestaltung des Tätigkeitsgebietes der Polizeibeamten machen.“

Wir akzeptieren dieses intransparente Vorgehen der Polizei nicht. Die Freiburger Polizei verletzt unser Auffassung nach die Auskunftspflicht gegenüber der Presse. Wir verlangen keine Namen. Es besteht hingegen ein riesiges Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Wir haben deshalb mit unserem Rechtsanwalt aus der Kanzlei Thomas Rechtsanwälte aus Berlin an diesem Mittwoch den 7. Juli einen Eilantrag gestellt, der die Polizei auf juristischem Weg dazu zwingen soll, unsere an sie gestellten Fragen zu beantworten.

Wir hoffen selbstverständlich, dass das Freiburger Verwaltungsgericht unsere Rechtsauffassung teilt und die Staatskasse Anwalts- und Verfahrenskosten tragen muss. Sicher ist das aber leider nicht. Als nicht-kommerzielles Radio mit sehr begrenztem Budget sind wir deshalb auf Eure Unterstützung angewiesen.

Spendet unter dem Verwendungszweck Rechtshilfe für diesen und ähnlichen Fälle unseren Rechtshilfefond und macht so der Freiburger Polizei klar: Rassismus in der Polizei muss lückenlos aufgearbeitet werden!

Spendenkonto: Freundeskreis RDL, IBAN: DE04 6809 0000 0009 3202 02 / BIC: GENODE61FR1 (Kto. 93 20 20 2, Volksbank Freiburg, BLZ 680 900 00)

Der Freundeskreis RDL ist gemeinnützig, Spenden sind steuerlich absetzbar!