Ralf Klausmann, Geschäftsführer der FSB: Ordnungswidrigkeit 1: Adlerstr.2

Kommentare & Glossen bei Radio Dreyeckland (alle zeigen)

Ordnungswidrigkeit 1: Adlerstr.2

20180904_142947.jpg

Lizenz: 
Keine (all rights reserved)

(kmm) Seit über einem Jahr steht die Erdgeschosswohnung in der Adlerstr.2 leer. Die Wohnung wurde entmietet in dem den Mietern Ersatzwohnraum von der FSB beschafft und mit einer Umzugsprämie versüsst wurde.
RDL fragte bei der Stadtbau nach, warum seit über einem Jahr diese Wohnung leersteht? Über vier Wochen nach Erstanfrage und nach mehrmaliger Nachfrage bekam RDL die folgende Antwort: "Bei der Vermietung der Erdgeschosswohnung in der Adlerstraße 2 handelt es sich um ein laufendes Verfahren, daher können wir Ihnen hierzu keine Informationen geben."
An dieser Antwort ist so gut wie nichts richtig: Die Stadtbau ist eine 100%-Tochter der Stadt und auskunftspflichtig. Bei einem Jahr Leerstand ist auch kein schützenswürdiges Drittinteresse ersichtlich, das zu berücksichtigen wäre. Richtig ist nur, dass erst durch die Anfrage von RDL bei der für Zweckentfremdung in der Stadt zuständigen Stelle wohl ein Verfahren eingeleitet wurde. Denn: Leerstand  ist  nach 6 Monaten eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit!  
Da die FSB mit anderen Vertreibungs-Maßnahmen gegen im Haus wohnende Mieter keinen Erfolg hatte, müßte die Stadt handeln und ein Bußgeld verhängen. Ob dies Baurechtsamtschef Dr. R. Engel macht oder wie im Fall des jahrelangen Reihenhäuser - Leerstand der FSB in Günterstal - der FSB wieder entgegen kommt, wird sich zeigen. Zweifellos sollte der Aufsichtsrat dafür sorgen, dass der Geschäftführer Ralf Klausmann, der schon 2013 die Umwandlung dieses Hauses in ein Mietshäuser-Syndikat-Projekt vereitelte, diesmal persönlich aus seinen Geschäftsführertantiemen von (2016) über 234 .000 €/Jahr haftet.