Am 19.6.17 im Hauptausschuss und am 27.Juni 17 im Gemeinderat wollen die Stadträte zu Freiburg einen Makel tilgen. In Gestalt einer Präambel sollen Passagen der Eingemeindungsverträge aus Anfang der 1970er Jahre konterkariert werden. Wie das Freiburger Forum gegen Ausgrenzung herausgearbeitet hat, hatte sich die Stadt gegenüber den einst selbstständigen Kommunen Hochdorf, Munzingen, Waltershofen, Opfingen und Tiengen mit ziemlich gleichlautenden Formulierungen verpflichtet:
Weil die Diskriminierung von Sinti und Roma als Zigeuner offenkundig ist, die Gemeinden aber nicht mehr als Rechtssubjekte existieren, soll ein Gemeinderatsbeschluss am 27. Juni 2017 dies als Art 3 GG Verstoss qualifizieren und deshalb als nichtig betrachten. Auch enthält die Präambel eine Distanzierung vom Begriff "Dirnenhaus" (Offen bleibt, ob "Bordell" als zeitgemäß erachtet wird). So weit, so vordergündig gut!
Keine Abhilfe soll per Präambel gegen die Nichtzulassung der "störenden" Einrichtung "Obdachlosenasyl" getroffen werden. Hier wie auch trotz Nichtigkeit der gesetzwidrigen Romadiskriminierung, wussten die hinhaltend argumentierenden "Rechts"-Spezialisten des Regierungspräsidiums unter der auf Grünen-Ticket bestimmten Barbara Schäfer Vorbehalte einzuflechten:
Generelle NO-GO-Diskriminierug sind also folglich jedenfalls dann als zulässig rechtlich auszulegen, wenn Sie als genereller Einzelfallmaßtab Anwendung finden könnten. Die völkische Rechte Deutschlands hat Grund zum Jubeln ob der Regierungspräsidiums rechtlichen "Eleganz" in der Auslegung offensichtlich verfassungswidriger, weil Menschenwürde und Menscherecxhte verachtender Bestimmungen.
Mal sehen, wie sich die "willigen" Gemeinderäte des Jahres 2017 sich in dieses Perpetuierungs-Joch von Diskriminierung ihrer Vorgänger beugen werden?
kmm 17.6.2017
Quelle der Bewertung: 20170428101219Präambel.pdf
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