Das BVerf Gericht hat in einem Eilenscheid den klagenden Waldverteidigern teilweise recht gegeben.
Das Camp am Sportplatz (Protestcamp Ost) darf errichtet werden.
Im Norden folgte das Verfassungsgericht dem faulen Argument des RP Gießen und dem VG und dem VGH, das Öko- statt Chemieklos doch in den Trinkwasserschutz eingreifen könnten.
Für die Polizei ergibt sich so eine einfachere Handhabe zum Handling der Proteste gegen die geplante A49 mitten durch ein relevantes Trinkwasserreservoir.
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