No Go für "Ethnic Profiling" - von Bundespolizei vor OVG Koblenz akzeptiert

No Go für "Ethnic Profiling" - von Bundespolizei vor OVG Koblenz akzeptiert

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Für den reaktionären Vorsitzenden der Deutschen sogenannten Polizeigewerkschaft Wendt, war es schöngeistige Rechtspflege, die sich nicht an der Praxis orientiert, was da nach zwei langen Jahren vor dem OVG Koblenz am Montag passierte (vgl. demgegenüber GDP-Debatte). Die Bundespolizei entschuldigte sich nach zwei Jahren beim Kläger, einem jetzt 26 jährigen Studenten aus Kassel, der im Regionalzug nur wegen seiner Hautfarbe kontrolliert wurde . Eine Entschuldigung, die einer Verurteilung wegen offenkundigen Grundrechtsverstoss aus Art.3 Abs 3 GG zuvorkam. Erstritten hat dieses Urteil Sven Adam, der den Kläger rechstanwaltlich vertrat. Mit ihm sprach RDL.

Weiteres:

Update: OVG Rheinland Pfalz für Bundespolizei nichtmassgeblich?

Dorfnachrichten (30.10.12)
Ist racial profiling zulässig? (26.10.2012)
Stoppt Racial Profiling (17. Juli 2012)
Nach Koblenzer Skandalurteil: Erlaubnis zu rassistischen Polizeikontrollen geht in Berufung (17. Mai 2012)
Koblenzer Skandalurteil zu rassistischen Grenzkontrollen entfaltet seine Wirkung auch im Dreyeckland (27. April 2012)

Weitere Informationen unter:
http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?sonderseiten-vg-koblenz-presseinformationen
http://www.bug-ev.org/themen/schwerpunkte/dossiers/ethnic-profiling.html
http://www.isdonline.de