Neues Asylrecht in Österreich verabschiedet

Neues Asylrecht in Österreich verabschiedet

Bereits am Dienstag ist in Österreich das neue Asylgesetz auch im Ministerrat, der zweiten Kammer des Parlaments, verabschiedet worden. Die wichtigsten Regelungen darin sind das sogenannte „Asyl auf Zeit“ und eine Obergrenze für die Aufnahme von Asylsuchenden pro Jahr. Demnach soll der Asylgrund nun alle drei Jahre überprüft werden. Sollte sich die Lage im Herkunftsland oder der Region verbessert haben, kann der Asylstatus aufgehoben werden. Eine Ausnahme bilden hier Auszubildende. Die eigentliche von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner von der ÖVP angekündigte „Verschärfung“ des Asylrechts zielt aber eher auf die Obergrenze und die Beschränkung des Familiennachzugs. So sollen Menschen ohne Asylstatus, die aber trotzdem aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden dürfen, künftig erst nach drei Jahren ihre Familie nachholen statt nach einem Jahr. Die Gesetzesänderung hat das erklärte Ziel, Menschen von der Flucht nach Österreich abzuhalten. Dabei bleibt Österreich vor allem ein Transitland: 2015 hatten nur rund 90.000 Menschen einen Asylantrag in Österreich gestellt.