Neue städtische Gebührenkalkulation für 2024 zu Gemeinschaftsunterkünften der Flüchtlingsunterbringung

Neue städtische Gebührenkalkulation für 2024 zu Gemeinschaftsunterkünften der Flüchtlingsunterbringung

Am 24.Oktober soll der Freiburger Gemeinderat über die neue Gebührenfestsetzung in den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge für den Zeitraum 2024-2026 entscheiden. Die erste Runde öffentlicher Debatten wurde am 21.9.23 in der gemeinsamen Sitzung des Ausschuss für Schulen und Weiterbildung (ASW) und Auschuss für Migration und Integration begonnen.
Nach doch erbitterter Debatte vor über drei Jahren wurde diesmal eine abgeklärtere Debatte geführt zu allerdings alten Problemlagen und neu auftauchenden Herausforderungen bei nur rund 3.000 Plätzen für Menschen mit Fluchterfahrung.
Die Gebührenkalkulationen dienen zu 90 % zur Abrechnung entweder mit dem Land (Spitzabrechnung Erst- oder Anschlussunterbringung oder dem Bund darunter Bürgergeld, Kosten der Unterkunft, kurz KdU). Sie werden regelmässig auf die Quadratmeteranzahl und den Zusatz wie Einzelnutzung Bad/Küche umgerechnet. Das obwohl der Migrant*innenbeirat zurecht anmerkt, dass sie teilweise eher nach Kapitalanlagengesetzt, kur KAG, auf zu veranlassende Köpfe umgerechnet werden müssten.
Interessant ist aber auch, dass sie nur auf 85 % der qm-Flächen in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen umgerechnet werden. Der Grund: immer seien 15 % in Umbau, Instandsetzungen usw. in Anspruch genommen. 
Die insgesamt knapp 49.000 qm Wohnfläche sind zu 29 332qm in Gemeinschaftunterkünften (knapp 60%). Der Rest aber in angemieteten Wohnungen allesamt jedoch in öffentlich-rechtlichen Verhältnissen mit eingeschränkten Rechten für die Bewohnenden.

Die belegte Platzkapazität erreichte im Juli 2023 wieder mit rund 3.000 Menschen nahezu den Stand von Dezember 2015. Die Stadt will - wegen angeblich zurückgelassener Möbel - ab Beginn nächsten Jahres auf das volle, repressive  Instrumentarium des Landesverwaltungsgesetz zurückgreifen können.
Gegenwärtig können als Selbstzahlzahler von  ausgewiesenen Gebührenreduktionen Gebrauch machen! Diese belaufen sich auf 10 % der Haushalte (aber wohl mindestens 600 Personen), weil vor allem Familien und Bedarfsgemeinschaften - von den in der Vorlage G-23/170 als "Priviligierungstatbestand" eingeschlossen werden. Diese Reduktion beliefen sich bis jetzt auf einen 40% Abschlag. Angesichts der Gebührenerhöhung soll der Reduktions-Satz auf 48, 5 % erhöht  werden.
Stadtrat  Rausch hat angesichts der Unbillen von öffentlich-rechtlicher Unterbringung den Begriff "Priviligierung" deutlich gerügt: 0:14

Gerade das städtische Vermeidungsziel von einem  "Rückfall" aus der Beschäftigung in Transferbezug wird auf Seite 2 der Drucksache als ausdrückliche sozialpolitische Zielsetzung benannt.0:18

Die Bestätigung des Ersten Bürgermeister mag als Bestätigung ja aufrichtig gemeint sein  0:20
Dennoch: Angesichts der Baupreiskrise und dem Zusammenbruch des Neubaus wie der Dauer des Ukrainekrieges und damit dem Verweilen vieler ukrainischer Kriegsflüchtlinge bleibt der Status der Wohnflächen bei "öffentlich-rechtlich" für die betroffenen Familien und Bedarfsgemeinschaften. Daher ist gerade der Zugang zu Wohngeld verschlossen und bleibt es so auch:0:08

Angesichts einer -reduzierten -Gebühr von 10,19€/qm, also selbst über dem Niveau der Neubau Sozialmiete, sind diese Wohnungspreise für die meisten Geflüchteten eher untragbar und ganz im Gegensatz zu Behauptungen in der rechten Hetze für Geflüchtete diskriminierend.

Die Vorlagen:PDF icon TOP-Mappe von TOP 2 der Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Schulen und Weiterbildung und des Ausschusses für Migration und Integration vom 21.09.2023.pdf

Gesamtdebatte:23:43