„Nein heißt Nein“ - Geplante Erweiterung des deutschen Sexualstrafrechts

„Nein heißt Nein“ - Geplante Erweiterung des deutschen Sexualstrafrechts

Rechts- und FrauenpolitikerInnen der Koalition haben sich auf eine Erweiterung des deutschen Sexualstrafrechts geeinigt. Spätestens bis zum 8. Juli soll der Grundsatz „Nein heißt Nein“ mit dem Tatbestand des „sexuellen Übergriffs“ im Strafgesetzbuch verankert werden.

Das neue Grunddelikt im Paragrafen 177 sieht vor, dass sich strafbar macht, „wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt“.

„Erkennbar“ wird der Wille des Opfers laut dem Koalitionspapier durch eine ausdrückliche Äußerung oder expliziten Abwehrhandlung, bestraft wird der „sexuelle Übergriff“ mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren. Ebenso wird künftig ein sexueller Überraschungsangriff, bei dem das Opfer keine Gelegenheit hat, einen Willen erkennbar zu machen oder überhaupt zu bilden, gleichermaßen bestraft.

Der Gesetzesentwurf bietet damit ein differenzierteres Instrumentarium, um sexuelle Übergriffe strafrechtlich zu verfolgen. Bisher konnte der Tatbestand einer sexuellen Nötigung nur festgestellt werden, wenn das Opfer unter Gewalt oder bestimmten Drohungen zu sexuellen Handlung gezwungen oder in einer schutzlosen Lage ausgenutzt wird – ein „Nein“, bzw. eine Missachtung dessen, genügte bisher nicht. Der Straftatbestand der sexuellen Nötigung, ebenso wie in schweren Fällen der der Vergewaltigung bleiben weiterhin bestehen und werden mit Mindeststrafen von einem bzw. zwei Jahren geahndet.

Weiterhin neu geplant sind das Delikt der „sexuellen Belästigung“, das körperliche Berührungen umfasst, sowie der Tatbestand der „Straftaten aus Gruppen“, demnach sich strafbar macht, „wer sich an einer Personengruppe beteiligt“, die eine andere Person zur Begehung von Sexualstraftaten „umdrängt“. Vor allem der Union gilt diese Neueinführung als Reaktion auf die Taten der Kölner Sylvesternacht als besonders wichtig, die Zustimmung beider Regierungsfraktionen zur gesamten Änderung des Sexualstrafrechts gilt als sicher.