Meinungsfreiheit, Zivilcourage haben über Daimler gesiegt.

Meinungsfreiheit, Zivilcourage haben über Daimler gesiegt.

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Jürgen Grässlin, Sprecher der Kritischen AktionärInnen Daimler hat es geschafft. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22.09.2009 hat der VI. Zivilsenat das in Artikel 5 des Grundgesetzes verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit
gestärkt. Auch in Zukunft sind spontane öffentliche Meinungsäußerungen von kritischen Aktionären, Buchautoren oder
Journalisten an Missmanagement in deutschen Konzernzentralen möglich.

Jürgen Grässlin hat in einem Interview für die Fernsehsendung "SWR-Landesschau" unter anderem Folgendes geäußert:
"Ich glaube nicht, dass der Rücktritt (von Jürgen S.) freiwillig war. Ich glaube, dass er dazu gedrängt und genötigt wurde. ... und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber waren, die Herr S. geregelt hat."

Einen Satz den Jürgen G. über Jürgen S. bis heute immer noch nicht in der Öffentlichkeit wiederholen darf.

Beitrag im Morgenradio - Interview mit Dr. Nassall, Prozessvertreter vor dem BGH