Maskenaffäre: CSU-Ex-Parlamentarier entkommen durch Gesetzeslücke

Maskenaffäre: CSU-Ex-Parlamentarier entkommen durch Gesetzeslücke

Gestern hat das Oberlandesgericht München einer Beschwerden des ehemaligen CSU-Bundestagsabgeordneten, Georg Nüßlein und des ehemaligen CSU-Landtagsabgeordneten Alfred Sauter stattgegeben. Die beiden bekommen die bei ihnen beschlagnahmten Provisionen für die Vermittlung von Masken zurück und dürfen das Geld wohl auch künftig behalten. Es handelt sich um erkleckliche Summen. Bei Nüßlein wurden 660 000 Euro, bei Sauter eine Millionen Zweihundertdreiundvierzigtausend Euro beschlagnahmt und nun wieder freigegeben. Auch strafrechtlich sind sie entlastet, denn das Gericht kam zu dem Schluss, dass ihr Verhalten nicht den Tatbestand der Bestechung noch den der Bestechlichkeit von Mandatsträgern erfülle.

 

Offenbar war sich auch das Gericht bei seiner Entscheidung nicht ganz wohl. Der Text liest sich wie eine Kritik am Gesetzgeber. Es sei eben „nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers“ nicht strafbar, wenn ein Abgeordneter lediglich die Autorität seines Mandats oder seine Kontakte nutze, um Entscheidungen außerparlamentarischer Stellen wie Behörden und Ministerien zu beeinflussen, auch wenn er sich dadurch unberechtigte Vermögensvorteile verschaffe. Damit meint das Gericht die enge Definition der Bestechlichkeit von Mandatsträgern, die der Gesetzgeber, also das Parlament, also eine Versammlung von Mandatsträgern festgelegt hat.

 

Die Staatsanwaltschaft will ihre Niederlage nicht eingestehen und vor den Bundesgerichtshof ziehen. Doch zumindest für den juristischen Laien sieht die Gesetzeslücke für ein Hindurchschlüpfen der beiden groß genug aus. Auch bei den übrigen Politikern bzw. Töchtern von Politikern, die in die Maskenaffäre verwickelt sind, sieht es derzeit nicht nach strafrechtlichen Konsequenzen aus.