Kommerzfernsehen fördern - Nichtkommerzielle Programme kürzen? Verstößt die Medienanstalt gegen ihr Gesetz?

Kommerzfernsehen fördern - Nichtkommerzielle Programme kürzen? Verstößt die Medienanstalt gegen ihr Gesetz?

Beim  Jahresempfang 2015 hat der Präsident der Medienanstalt (LfK), T. Langheinrich, indirekt unter Verweis auf das Schweizer Modell die Förderung des publizistischen Angebots werbefinanzierter Fernsehanstalter im Lokal/Regionalbereich aus der Rundfunkgebühr verlangt. Langheinrich ist zugleich verantwortlich für völlig überzogene Erstaustrahlungsforderungen an nichtkommerzielle Radios - mindestens 50% während  für komerzielle Veranstalter allenfalls gesetzlich angemessen ein Zehntel als angemessen -5% erbracht werden  muss.  Sien haushaltvorschlag 2015, den der gesellschaftlich kaum  repränsentative  Medienrat auf Vorschlag seines Haushaltsausschuss brav abnickte, realiserte eine  Streichung von 150.000 € in dem Bereich der nichtkommerziellen Veranstalter.

Während die seit 2013 gültige Zweckbindung der Verausgabung, der von der Medienanstalt zu vergebenden Rundfunkgebührenmittel einen Vorrang von nichtkommerziellen Veranstaltungen und der Medienpädagogik normiert, operiert die Medienanstalt unter Langheinrichs Vorgaben offenkundig genau in die entgegen gesetzte Richtung.

Zeit für Fragen an einen der Medienpolitiker in der Regierungskoalition, Alexander Salomon.

Hier eine Auftragsstudie der LfK zu privatkommerziellen Fernsehn und dessen Förderung
PDF icon Studie_Transformationen-reg-Privatfernsehen_in_BaWue_am_Scheideweg_Kuehnle-LFK.pdf