Familiärer Knastbesuch muss in Pandemie möglich sein

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Familiärer Knastbesuch muss in Pandemie möglich sein

Unter dem  Datum vom 31.05.2021 hat das Kammergericht Berlin zur Inanspruchnahme von Langzeitbesuchen einen wegweisenden Beschluss erlassen.

Die JVA Tegel hatte im Rahmen ihrer Abwägungen, alle Langzeitbesuche zu versagen, rechtswidrig gehandelt.

„Mit der Bestätigung der Versagung von Langzeitbesuchen ist die Strafvollstreckungskammer von den in den höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelten

Maßstäbe in entscheidungserheblicher Weise abgewichen.“

Nach Ansicht des Kammergerichts  bestand auch  Spruchreife. D.H. eine Zurückweisung an die Strafvollstreckungskammer war nicht mehr gegeben.

Der Beschluss nimmt deutlich dazu Stellung, dass auch während der Pandemie, die grundrechtlichen Ansprüche der Inhaftierten nicht versagt werden dürfen, wenn die Anstalt nicht die Mittel bereit stellt, um diese Grundrechte zu wahren. Die JVA Tegel hat weder Schnelltests angeboten, noch hat sie die erforderlichen und maßgeblichen Umstände berücksichtigt, damit der Kontakt zu Familienangehörigen gewahrt wird.

Der Beschluss ist wegweisend und nun ist die JVA Tegel, sowie andere Anstalten, dazu gedrängt, den Grundrechten aus Art.6 Abs.1 GG vollumfänglich Gewährleistung zu erteilen.
Die Info stammt von der Redaktionsgemeinschaft Lichtblick www.lichtblick-zeitung.org