Klage gegen Staatstrojaner im Umfeld von Journalist*innen und Whistleblower*innen

Klage gegen Staatstrojaner im Umfeld von Journalist*innen und Whistleblower*innen

Die Organisation Reporter ohne Grenzen, das Whistleblower Netzwerk und einzelne Journalist*innen haben mehrere Klagen gegen Staatstrojaner im Umfeld von Journalist*innen eingereicht. Als Trojaner bezeichnet man Computerviren, die die Benutzer*innen der Computer, Smartphone oder was immer es sei, heimlich ausspähen und wenn dies eine staatliche Stelle tut, dann heißt das Ding im Volksmund Staatstrojaner. Im Juni hatten CDU/CSU und SPD ein Gesetz durchgebracht, dass den Einsatz von Staatstrojanern durch die 19 deutschen Geheimdiensts – so viele sind es, wenn man zu BND und MAD, die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern dazuzählt – erlaubt. Da es sich um eine Überwachung durch Geheimdienste handelt, müssen die Betroffenen nicht im Verdacht stehen, Straftaten begangen zu haben oder zu planen. Die Kläger*innen glauben nicht, dass deutsche Geheimdienste gezielt Journalist*innen ausspähen, sie könnten aber betroffen sein, wenn ihre Informant*innen ausgespäht werden. Außerdem weisen sie auf das Problem des Rechtsextremismus innerhalb der Sicherheitsbehörden hin. Sehr kämpferisch gaben sich die Kläger*innen nicht. Martin Kaul von Reporter ohne Grenzen sprach von einem „freundschaftlichen Akt in Richtung Sicherheitsbehörden“. Sie fordern einen Bereichsschutz, wie er für Rechtsanwält*innen gilt, auch für Journalist*innen.

 

Die Nachrichtenwebseite Netzpolitik.org weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Klage das Hauptproblem mit dem Staatstrojanergesetz gar nicht berührt, dass nämlich der Staat, um seine eigenen Trojaner zu platzieren, die Sicherheitsarchitektur schwächen muss, anstatt die Privatsphäre seiner Bürger*innen und zwar aller seiner Bürger*innen zu schützen. Damit macht er sich auch zum Komplizen von Kriminellen und auch von ausländischen Geheimdiensten. Mehr den Kern der Sache trifft die Verfassungsbeschwerde, die die FDP im Juli eingereicht hat. Damals bezeichneten Mitglieder der FDP-Fraktion das Gesetz als eine fahrlässige Gefährdung der Sicherheit im digitalen Raum.