Beweismittel sollen ohne Kontrolle des zuständigen Staates beschlagnahmt werden: Justizbehörden sollen Zugriff auf Clouddaten in allen EU-Ländern bekommen

Justizbehörden sollen Zugriff auf Clouddaten in allen EU-Ländern bekommen

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Wer sich wann und von wo aus bei welchem Dienst einloggt gehört zu den begehrten Beweismitteln
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lente/RDL

Schon im April 2018 hat die EU-Kommission die e-Evidence Verordnung vorgeschlagen. Wenn es nach ihr geht, sollen in der Cloud (sprich: andere Menschen ihre Computer) gespeicherte Daten von Drittstaaten ohne nennenswerte Hürden angefordert werden können. Betreiber der Plattformen die dem nicht nachkommen würden dann hohe Strafen drohen. Selbst die Bundesregierung sieht dabei eine große Gefahr von Eingriffen in Pressefreiheit und freie Meinungsäußerungen.

Über die bisher relative unauffällig voranschreitende Verordnung und die Kritik daran sprachen wir mit Alexander Fanta, EU-Korrespondent für netzpolitik.org.