Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass die Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeicherung einen Eingriff in die Grundrechte bedeutet, der nicht auf das notwendige Minimum beschränkt ist. Radio Dreyeckland sprach mit padeluun vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Padeluun plädiert unter anderem dafür, sich bei der Europawahl im Mai genau hinzusehen, wie sich die Parteien zum Thema Vorratsdatenspeicherung positionieren. Trotz des Urteils hat für ihn der Kampf überhaupt erst angefangen.