Innenministerium chartert Flugzeug um eine einzelne Frau nach Togo abzuschieben

Innenministerium chartert Flugzeug um eine einzelne Frau nach Togo abzuschieben

Nach Informationen der Organisation Pro Asyl will das deutsche Ministerium für Inneres und Heimat noch im April eine Frau nach Togo abschieben. Die betroffene Asylantragstellerin wurde in einem Schnellfahren ohne anwältliche Unterstützung noch am Flughafen abgelehnt. Sogenanntes Flughafenverfahren. Sie befindet sich nun im Transitbereich des Flughafens in Haft. Auf sie wird ein besonderer Haftgrund angewandt, die sogenannte „Zurückweisungshaft“. Da es keinen normalen Flugverkehr mit Togo mehr gibt, will das Innenministerium speziell für sie ein Flugzeug chartern. Togo hat Einreisen aus Europa am 20. März gestoppt. Deshalb will die Bundesregierung, dass das Verbot für einen Tag aufgehoben wird, um die Frau nach Togo abzuschieben. Dort soll ein Hotelzimmer für 14 Tage für sie angemietet werden, in dem sie sich in Quarantäne aufhalten soll.

 

Der Fall der mutmaßlichen Togolanerin ist nicht ganz ein Einzelfall. Erst vor kurzem rückte das Innenministerium aufgrund von Protesten und negativen Presseberichten davon ab, zwei Iranerinnen mit einem speziell zu diesem Zweck gecharterten Flugzeug nach Iran abzuschieben. Iran ist besonders hart von der Pandemie betroffen. Die Organisation Pro Asyl fragt in ihrem Bericht rhetorisch, ob das Bundesministerium des Inneren mitten in der Corona-Krise nichts besseres zu tun habe, als mit einem riesigen Aufwand einzelne Personen abzuschieben.