Infomagazin - Aktuelle und hintergründige Informationen aus der Gegenöffentlichkeit

Infomagazin - Aktuelle und hintergründige Informationen aus der Gegenöffentlichkeit

Freitag, 30.11., 18.30 Uhr:

"Militante Gruppe" keine terroristische Vereinigung

Mitschnitt der Pressekonferenz zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Haftbeschwerde im Verfahren gegen drei mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe". Die Pressekonferenz fand am 29.11.2007 im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin statt.

TeilnehmerInnen: Ulrich von Klingräff (Anwalt von Florian L.), Olaf Franke (Anwalt von Oliver R.), Maria Müller und Volker Eick vom Bündnis für die Einstellung des §129a-Verfahrens

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" herausgestellt, dass Ermittlungen nach dem §129a nur gegen terroristische Vereinigungen geführt werden können, wenn diese objektiv die Bevölkerung einschüchtern, Behörden nötigen oder den Staat in seinen Grundfesten erschüttern

Am Mittwoch, dem 28. November, hat der Bundesgerichtshof seine seit mehreren Wochen erwartete Entscheidung über die Frage getroffen, wann und nach welchen Kriterien nach dem § 1292 ermittelt werden kann.

Er hatte über die Haftbeschwerde gegen drei Männer zu entscheiden, die seit dem 31. Juli 2007 in Berlin in Untersuchungshaft saßen. Sie werden beschuldigt, in Brandenburg einem Brandanschlagsversuch gegen Militärfahrzeuge begangen zu haben. Gegen sie wurde nach dem §129a wegen Mitgliedschaft in der "militanten gruppe" (mg) ermittelt. Das bedeutete Einzelhaft, Trennscheibe bei Besuchen, Postkontrolle sowie akribische Ermittlungen gegen die Beschuldigten und ihr vermeintliches politisches Umfeld.

Der BGH hat entschieden, dass ein Verfahren nach dem §129a, wie es die Bundesanwaltschaft eingeleitet hatte, in diesem Fall nicht in Betracht kommt. Die Haftbefehle der drei Beschuldigten wurden gegen Meldeauflagen und eine Kaution außer Vollzug gesetzt, so dass sie bis zu Beginn ihres Prozesses auf freien Fuß bleiben können, falls diese Entscheidung auch nach einer möglichen Berufung der Staatsanwaltschaft Bestand hat.