Das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Freiburg, zuständig für die Auszahlung von Leistungen an Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, kürzt Flüchtlingen, die durch die sogenannte illegale Einreise nach Freiburg gekommen sind, die finanziellen Mittel. Das Amt beruft sich hierbei auf vorläufige Hinweise des lntegrationsministeriums Baden-Württemberg zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07. 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz. Das Gericht hatte aber erklärt, Leistungen dürften nicht als migrationspolitisches Instrument zur Abschreckung von Flüchtlingen gebraucht werden. Der Gesetzgeber müsse sich immer konkret am Bedarf an existenznotwendigen Leistungen orientieren. Wir sprachen mit dem Freiburger Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach und mit Herrn Dr. Schäfer aus dem Baden-Württembergischen Integrationsministerium, die beide auf Bund und niedere Justiz verweisen und solange ihre Praxis nicht verändern wollen.
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