Grüner OB gibt Mr.Gnadenlos

 

Dieter SalomonGrüner OB gibt Mr. Gnadenlos!
Wenn eine Frau mit ihrem Kind acht Jahre in der Gemeinschaftsunterkunft an der Bissierstr. wohnen muss,
wenn sie auf dem engen Freiburger  Wohnungsmarkt gar eine Wohnung findet, aber die Anmietung daran scheitert, dass die Wohnung nur mit einem Wohnberechtigungsschein anmietbar ist, wenn dieser aber gerade Ihr verweigert wird, weil ihre Asylrechtliche Duldung nur alle halbe Jahr verlängert wird,
wenn Ihr ein rechtsmittelfähiger Bescheid erst nach Einschaltung einer Rechtsanwältin erteilt wird,
wenn selbst ein Verwaltungsgericht zu der Ansicht gelangt, die Verwaltungsvorschrift des alten schwarz-gelb geführten Finanz- und Wirtschaftsministeriums, die auch nach acht Jahren Kettenduldungserklärung die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen verweigert, sei rechtswidrig
Dann sollte Mensch eigentlich meinen, dass selbst in einer nur grün-schwarz regierten Stadt dies ausreichen müsste, um endlich dem Wunsch alle Fraktionen des Gemeinderates Nachdruck zu verleihen: nach fünf Jahren muss eine eigene Wohnung möglich sein!
Vorneweg der Oberbürgermeister, noch dazu ein Grüner im Parteibuch
Denkste ! Falsch gedacht !
Wir leben in Freiburg,
wo der grüne OB medienwirksam nur vor der steigenden Flut von Flüchtlingen bei erschöpften Kapazitäten warnt,
wo rechtswidrig beschlagnahmte Samba Trommeln nach Jahren und erst nach Gerichtsurteilen freigegeben werden,
wo der Ordnungsbürgermeister eigenhändig positive Stellungnahmen der Fachbehörde verschlechtern lässt, um die Aussichten im Petitionsausschuss für eine Roma-Familie zu „verbessern“.
Dieser grüne Oberbürgermeister lässt dann seinen persönlichen Sprecher eine Anfrage von RDL in der Angelegenheit wie folgt beantworten:
„

Grüner OB gibt Mr.Gnadenlos

dieetr s.jpg

Dieter Salomon
DS bei Kunstdepoteröffnung am 3.5.12 - Mit Mietergeldern im Eigenkapital und Bauzinsen errichtet
Lizenz: 
Keine (all rights reserved)

Grüner OB gibt Mr. Gnadenlos!
Wenn eine Frau mit ihrem Kind acht Jahre in der Gemeinschaftsunterkunft an der Bissierstr. wohnen muss,
wenn sie auf dem engen Freiburger  Wohnungsmarkt gar eine Wohnung findet, aber die Anmietung daran scheitert, dass die Wohnung nur mit einem Wohnberechtigungsschein anmietbar ist, wenn dieser aber gerade Ihr verweigert wird, weil ihre Asylrechtliche Duldung nur alle halbe Jahr verlängert wird,
wenn Ihr ein rechtsmittelfähiger Bescheid erst nach Einschaltung einer Rechtsanwältin erteilt wird,
wenn selbst ein Verwaltungsgericht zu der Ansicht gelangt, die Verwaltungsvorschrift des alten schwarz-gelb geführten Finanz- und Wirtschaftsministeriums, die auch nach acht Jahren Kettenduldungserklärung die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen verweigert, sei rechtswidrig
Dann sollte Mensch eigentlich meinen, dass selbst in einer nur grün-schwarz regierten Stadt dies ausreichen müsste, um endlich dem Wunsch alle Fraktionen des Gemeinderates Nachdruck zu verleihen: nach fünf Jahren muss eine eigene Wohnung möglich sein!
Vorneweg der Oberbürgermeister, noch dazu ein Grüner im Parteibuch
Denkste ! Falsch gedacht !
Wir leben in Freiburg,
wo der grüne OB medienwirksam nur vor der steigenden Flut von Flüchtlingen bei erschöpften Kapazitäten warnt,
wo rechtswidrig beschlagnahmte Samba Trommeln nach Jahren und erst nach Gerichtsurteilen freigegeben werden,
wo der Ordnungsbürgermeister eigenhändig positive Stellungnahmen der Fachbehörde verschlechtern lässt, um die Aussichten im Petitionsausschuss für eine Roma-Familie zu „verbessern“.
Dieser grüne Oberbürgermeister lässt dann seinen persönlichen Sprecher eine Anfrage von RDL in der Angelegenheit wie folgt beantworten:
„

"Wir erwarten von einem Urteil des VGH eine für Baden-Württemberg verbindliche Entscheidung, die möglicherweise zu einer Änderung oder Aufhebung der Verwaltungsvorschrift führt. Auch das Finanz- und Wirtschaftsministerium (zuständig für Anwendung des Landeswohnraumförderungsgesetzes) hat uns gegenüber signalisiert, dass es eine Rechtsklärung über den konkreten Fall hinaus erwartet.“ "
Klar doch! Da wird weder erwogen noch sich nicht einmal die Mühe gemacht –- ist auch nicht so Hodeige medienwirksam - selbst auf die Abschaffung der Regelung beim Koalitionsfreund in Stuttgart zu drängen!
Woher denn! Welch ein abwegiges Ansinnen für einen grünen OB.
Diese Frau kann doch mindestens noch ein weiteres Jahr warten, bis dann eine „verbindliche“ Entscheidung in Form eines Berufungsurteil vorliegt.
Beim Bundesverfassungericht hat es ja auch 14 Jahre zur Revision des Asylbewerberleistungsgesetz gebraucht!°
Das , Dieter Salomon, ist aktive Patronage für einen strukturellen Rassismus!
K.-Michael Menzel

siehe auch: Interview mit Daniel Lede Abal
Rechtsanwältin Katja Barth