Eilantrag gegen Hausordnung der LEA Freiburg eingereicht: Gesetzeswidrige Einschränkung der Grundrechte in Flüchtlingslagern?

Gesetzeswidrige Einschränkung der Grundrechte in Flüchtlingslagern?

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Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), Aktion Bleiberecht Freiburg, PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg haben am Mittwoch gemeinsam mit vier Geflüchteten einen Eilantrag gegen die Hausordnung der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht. Die Kläger sind aus Ghana und Senegal geflohen. „Es gibt wenige Orte in Deutschland wo Grundrechte so wenig gelten wie in Geflüchteten-Unterkünften“, sagt Sarah Lincoln, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Regelmäßige Radio Dreyeckland Hörer*innen sollten das schon lange wissen. Wir haben immer wieder über die rechtlich höchst fragwürdige Hausordnung berichtet, die ganz offensichtlich gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verstößt. Der Normenkontrollantrag liegt schon länger beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Mit dem jetzigen Eilantrag versuchen die Organisationen nun die ganze Sache zu beschleunigen. Wir haben mit Ben von Aktion Bleiberecht und der Initiative LEA Watch gesprochen.