Geplantes Atommüll-Lager Würgassen und Atom-Ministerin Svenja Schulze

Geplantes Atommüll-Lager Würgassen und Atom-Ministerin Svenja Schulze

Obwohl der Konflikt um das geplante Atommüll-Lager Würgassen in den Bundesländern NRW, Niedersachsen und Hessen zu den heiß diskutierten Themen gehört, konnte er bisher erfolgreich aus der Bundespolitik herausgehalten werden. Bundes-Atom-Ministerin Svenja Schulze kann es sich daher weiter leisten, bei diesem Thema in der Deckung zu bleiben.

Auch die Pseudo-Grünen in NRW spielen ein doppeltes Spiel: Vor Ort gerieren sie sich als widerständig - auf Bundesebene jedoch wird der Konflikt unter den Teppich gekehrt. Und federführend für Ministerin Svenja Schulze treibt ihr Staatssekretär Jochen Flasbarth, ein früherer NABU-Präsident, der sich schon des Öfteren als knallharter Gegner von Arten- und Umweltschutz erwiesen hat, das Projekt Würgassen hinter den Kulissen mit aller Macht voran.

Die Bürgerinitiative Atomfreies 3-Ländereck hatte kürzlich ein Gutachen zu der Entscheidung der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) für ein Atommüll-Lager in Würgassen veröffentlicht. Der frühere Anwalt im Prozeß gegen das in Südbaden geplante AKW Wyhl, Siegfried de Witt, und der Hamburger Planungsingenieur Professor Karsten Runge haben in dem Gutachten gravierende Mängel bei dem Projekt nachgewiesen.

Am Standort des 1994 stillgelegten AKW Würgassen soll ein "Logistikzentrum" errichtet werden. Anfang März 2020 kam aber schnell heraus, daß  sich hinter dem beschönigenden Etikett ein Lager für Atommüll verbirgt, das von der BGZ geplant wird. Die Bevölkerung vor Ort ist entsetzt und wütend – und dies bis hin zu lokalen CDU-PolitikerInnen (siehe unseren <a href="akwwue200313.html" target="_blank">Artikel v. 13.03.20</a>). Dieses Atommüll-Lager soll als Pufferlager für das 120 Kilometer entfernte ehemalige Eisenerz-Bergwerk Schacht Konrad bei Salzgitter dienen. Alleiniger Grund: Wenn dieses Atommüll-Lager vor Ort bei Salzgitter gebaut würde, müßte das Genehmigungsverfahren für Schacht Konrad neu aufgerollt werden. Dann aber würde die Planung für die Atommüll-Grube Schacht Konrad scheitern, denn diese ist nach heutiger Rechtslage nicht mehr genehmigungsfähig. Und damit wäre dann auch nicht mehr zu leugnen, daß bis heute für den gesamten schwach- und mittelradioaktive Atommüll mit einem Volumen von rund 600.000 m&sup3; kein sicherer Aufbewahrungsort existiert.

Das BGZ versucht nun, das Gutachten von de Witt und Runge zu diskreditieren. In einer "oberflächlichen Arbeit" würden Behauptungen aufgestellt, ohne sie zu belegen. Wie auch ihre Gutachter de Witt und Runge sieht die Bürgerinitiative hingegen die Kriterien, nach denen Würgassen als alternativloser Standort von der BGZ auserkoren wurde, als "mangelhaft zusammengestellt und mangelhaft angewandt" an. Auch das Gutachten des sogenannten Öko-Instituts, auf das die BGZ als Bestätigung ihrer Vorgehensweise verweist, entspreche nicht fachwissenschaftlichen Standards. Das "Öko"-Institut war in der Vergangenheit schon des Öfteren der Umwelt- und Anti-AKW-Bewegung in den Rücken gefallen. So etwa mit einem verharmlosenden Gutachten zum französischen "Endlager"-Projekt Bure.

Rational ist es aus Sicht der Bürgerinitiative Atomfreies 3-Ländereck nicht zu begründen, daß Bundesregierung und BGZ an Würgassen festhalten, denn sachlich und fachlich sei die Argumentation der BGZ falsch. Die Menschen vor Ort wundern sich, daß sich in der Region Bundes- und Landtagsabgeordnete, Stadtverordnete, Ratsmitglieder und Kreistage gegen ein Atommülllager Würgassen aussprechen, in Berlin aber kein Wort darüber verloren wird. Welche Interessen in Berlin entscheidend sind, und warum schöne Sonntagsreden und Parteiprogramme keine Rolle spielen, ist in den Mainstream-Medien nicht zu erfahren.

Allerdings ist es nicht unwahrscheinlich, daß die BGZ das Projekt Würgassen durch eigene Unfähigkeit zum Scheitern bringt. Die örtliche Bezirksregierung Detmold hatte nämlich einen Regionalplan nach Vorschriften des Raumordnungsgesetzes erlassen, der gegen den Bau eines Atommüll-Lagers unüberwindliche rechtliche Hürden errichtet. Dieser Regionalplan basiert unter anderem darauf, daß der Standort im hochwassergefährdeten Weserbogen nicht für eine derartige Bebauung geeignet ist. Die BGZ versäumte es jedoch, ihren Einspruch gegen den Regionalplan fristgerecht einzureichen.