Aktionstag des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung: Freie Entscheidung braucht freie Informationen

Freie Entscheidung braucht freie Informationen

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Ausschnitt eines Transparents. Aufschrift § 219a, weiß auf grünem Grund. Mit rotem X durchgestrichen.
Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung fordert die vollständige Streichung des Paragrafen §219a, der unterm nationasozialistischen Regime verabschiedet wurde.
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Am 26.01.2019 fand im Rahmen eines bundesweiten Aktionstags für sexuelle Selbstbestimmung auch in Freiburg eine Kundgebung mit mehr als 100 Teilnehmer*innen statt.

Die Forderung war klar: der Paragraf 219a, der die sogenannte Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe bis zu zwei Jahren Gefängnis stellt, muss abgeschafft werden. Werbung, das bedeutet vor dem Gesetz schon allein die sachliche Information, wenn eine Praxis das Wort Schwangerschaftsabbruch auf der Liste ihrer Tätigkeiten trägt. Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sind oft schwer zu finden und vielerorts auch selten anzutreffen. Diejenigen, die Menschen unterstützen, die ungewollt schwanger wurden, müssen mit Geldstrafen und bis zu zwei Jahren Gefängnis rechnen, wenn sie dies öffentlich machen.

Auf der Kundgebung in Freiburg sprachen die "Kritischen Mediziner*innen", das Genderreferat des StuRa der Universität Freiburg und Pro Familia Freiburg. Alle Redebeiträge hier zum Nachhören.