Messerangriff durch AfD-ler in der Unterwiehre: Freiburger Staatsanwaltschaft ermutigt Nazis zum Messerstechen

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Freiburger Staatsanwaltschaft ermutigt Nazis zum Messerstechen

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Antifa-Logo mit roter Fahne vordergründig.
Nie wieder Faschismus!
Lizenz: 
Public Domain
Quelle: 
Wikipedia Commons

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass sie einen Strafbefehl gegen Robert H. wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen hat. Dieser erfolgt aufgrund des Einsatzes von Pfefferspray gegen einen 62jährigen Mann und seine Begleiterin in der Untwiehre am 12. Juni 2021. Der Mann war zwei jungen Antifaschistinnen zur Hilfe gekommen, die vom ehemaligen AfD Kandidaten Robert H. zuvor ebenfalls mit Pfefferspray angegriffen worden waren, nachdem sie ihn als Faschist bezeichnet hatten. Berichten zufolge müsste Robert H. zweieinhalb Mnatsgehälter als Strafe zahlen. Für den weitaus gravierenden Angriff mit dem Messer auf den helfenden älteren Mann, der sich zwischen H. und die jungen Antifaschistinnen gestellt hatte, wurde Rober H. allerdings frei gesprochen. Und das obwohl er ihn in die rechte Brust gestochen hatte und das Opfer im Krankenhaus behandelt werden musste. "Auch der Tatvorwurf der ungerechtfertigten gefährlichen Körperverletzung durch den 39jährigen Beschuldigten durch den Einsatz eines Messer gegen den 62jährigen Mann ließ sich nicht mit hinreichender Sicherheit erhärten. Es konnte insoweit nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte in Notwehr handelte." so die Staatsanwaltschaft, die damit die beliebte Naziausrede mit dem Messer aus Notwehr zugestochen zu haben, schluckte und somit ein fatales Zeichen setzt.

Auch der Angriff mit Pfefferspray auf die jungen Antifaschistinnen wird nicht geahndet, weil auch hier nicht ausgeschlossen werden könne, "dass eine straflose Überschreitung des Notwehrrechts vorlag."

Die Ermittlungen gegen die jungen Antifaschistinnen wurden ebenso eingestellt, wie auch die Ermittlungen gegen den 62jährigen Mann, wegen der Tatvorwürfe der versuchten Körperverletzung durch einen Tritt, der Beleidigung und der Bedrohung zum Nachteil von Robert H. Diese Taten, so die Staatsanwaltschaft hätten sich allesamt erst ereignet,
nachdem der Mann und die Frau selbst ungerechtfertigt durch Robert H. mit Pfefferspray angegriffen worden seien.

Insgesamt bleibt die "Aufklärung" des Geschehens durch die Freiburger Staatsanwaltschaft höchst fragwürdig, gerade auch vor dem Hintergrund, dass bereits die Polizei in ihrer ersten Presseerklärung ausschließlich die Perpsektive von Robert H. wiedergegeben hatte.

(TS)