Frau durfte wegen Kopftuch nicht in ein Wahllokal

Frau durfte wegen Kopftuch nicht in ein Wahllokal

Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau wurde eine 21-jährige Frau in einem Wahllokal in Bergheim (Nordrhein-Westfalen) wegen ihres Kopftuches abgewiesen. Die Wahlhelfer*innen sagten ihr, es gebe ein Verschleierungsverbot, Wähler*innen müssten erkennbar sein. Die junge Bergheimerin recherchierte im Internet und fand heraus, dass nur eine Vollverschleierung, etwa durch Burka oder Niqab, die das Gesicht völlig verdeckt, von dem Verbot betroffen ist. Sie schaltete das Rathaus ein und durfte schließlich auch mit Kopftuch wählen.