Fokus Südwest 15.07.2021

Fokus Südwest 15.07.2021

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"Mögliche rassistische Strukturen in der Freiburger Polizei beleuchten."

Polizei soll von RDL vor Gericht zur Auskunft gezwungen werden


Zwei Polizeihauptkommissare waren Teil der Gruppe, die am 12. Juni eine halbe Stunde lang einen Antifaschisten mit lettischer Staatsangehörigkeit durch den Stühlinger hetzte. Einer der beiden war ganz offenbar Hauptakteur der Hetzjagd. Mittlerweile räumt auch die Freiburger Polizei ein, dass dieser Polizeihauptkommissar „Ausländer raus“ schrie.
Radio Dreyeckland war das erste Medium, das herausfand, dass nicht nur ein, sondern zwei hochrangige Freiburger Polizisten Teil der Gruppe waren. RDL sieht weiterhin großen Aufklärungsbedarf.


Warnschuss: Hochwasserlage am Rhein

 

Die Wetterdienste sagen bis Donnerstag (15.07.2021) für die nächsten Tage intensive Niederschläge im Rheineinzugsgebiet voraus. Voraussichtlich wird der anhaltende „Starkregen“ „nur“ zu einem Hochwasser führen, wie es im Rhein - statistisch gesehen - etwa alle zehn Jahre zu erwarten ist. Der Rhein schickt damit aber einen „Klimawarnschuss“: Stationär um sich kreisende Tiefdruckgebiete werden durch das Erlahmen des Jetstreams in der oberen Atmosphäre aller Wahrscheinlichkeit zunehmen. Der Klimawandel führt somit zu einem „Einigeln“ der Tiefdruckgebiete. Der gesamte Niederschlag kommt dann über einer Region runter. Das kann durchaus zu extremen Hochwasserfluten im Rhein führen. Klimaanpassungsmaßnahme sind deshalb dringend erforderlich.
Nikolaus Geiler, Dipl.-Biol., Limnologe, IKSR-Beobachter im Gespräch mit RDL.

 

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Verhütungsmittel-Geschädigte verliert Prozess
Fatales Fehlurteil

Am heutigen Freitag hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Klage der Arznei-Geschädigten Felicitas Rohrer gegen BAYER abgewiesen. Die 37 Jahre alte Frau forderte vom Leverkusener Multi Schadensersatz, weil sie nach der Einnahme des Verhütungsmittels YASMINELLE eine beidseitige Lungen-Embolie mit akutem Atem- und Herzstillstand erlitten hatte. Obwohl diese „Nebenwirkung“ des Medikaments seit Langem bekannt ist, sprach das Gericht den Global Player frei.

„Das ist ein Skandal-Urteil. In den USA haben bisher schon 12.000 Leidensgenossinnen von Felicitas Rohrer Recht bekommen und insgesamt zwei Milliarden Dollar Schmerzensgeld von BAYER erhalten. Hierzulande aber kuscht die Justiz vor der Macht der Konzerne“, konstatiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Das Mittel YASMINELLE mit dem Wirkstoff Drospirenon gehört zu den Kontrazeptiva der vierten Generation. Während es bei 9 bis 12 von 10.000 Frauen, welche diese Pharmazeutika oder diejenigen der 3. Generation gebrauchen, zu Blutgerinnseln kommt, ist das nur bei 5 bis 7 von 10.000 derjenigen Frauen der Fall, die Pillen mit den älteren Wirkstoffen Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat nutzen. Auf Anordnung des „Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizin-Produkte“ (BfArM) müssen BAYER und die anderen Hersteller deshalb bereits seit 2009 vor dieser besonderen Gesundheitsgefährdung warnen.

Frankreich ging noch einen Schritt weiter. Dort wies die Politik die Krankenkassen an, die Kosten für Verhütungsmittel der 3. und 4. Generation nicht länger zu erstatten. „Ein solcher Schritt ist in Deutschland überfällig. So könnten jährlich bis zu 1.700 Thrombosen verhindert werden“, hält Stelzmann fest.

So aber greift hierzulande noch über die Hälfte aller Frauen, die mit Hormon-Präparaten verhüten, zu Pillen der 3. oder 4. Generation, was den Herstellern Riesen-Profite einbringt. Im Geschäftsjahr 2020 machte BAYER mit den Drospirenon-Präparaten YAZ, YASMIN und YASMINELLE einen Umsatz von 670 Millionen Euro.
25.6.2021