Klage gegen Polizeieinsatz in der LEA Ellwangen: Flüchtlingslager als "gefährlicher Ort", wo Grundrechte nicht gelten?

Flüchtlingslager als "gefährlicher Ort", wo Grundrechte nicht gelten?

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Die Landeserstaufnahmestelle Ellwangen
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In der LEA Ellwangen hatten sich am 30. April 2018 rund 50 Geflüchtete mit einem Togolesen solidarisiert, der im Rahmen der Dublinregelung nach Italien abgeschoben werden sollte. Die Polizei zog damals, wohl überrascht von der Menge beteiligten BewohnerInnen, erst einmal ab. Es folgte bundesweite Hetze gegen die Flüchtlinge. Bundesinnenminister Seehofer sprach von einem "Schlag ins Gesicht der rechtstreuen Bevölkerung". Die Bildzeitung echauffierte sich: "150 Asylbewerber verjagen Polizei." Drei Tage nach der verhinderten Abschiebung, am 3. Mai 2018, stürmten über 500 PolizistInnen die LEA Ellwangen.

Die Zimmer der LEA sind aber, der Rechtssprechung folgend, als Wohnung einzustufen, für die das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt. Es hätte also ein Durchsuchungsbeschluss vorliegen müssen, den gab es aber nicht. Alassa Mfouapon ist aus dem Kamerun, über die Folterhölle Lybien geflohen. Er wurde eine Art Sprecher der Flüchtlinge in Ellwangen. Gegen ihn hat besonders die Bildzeitung massiv gehetzt. Schon früh hat er Klage gegen den Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 eingereicht. Am Donnerstag wurde seine Klage endlich vor dem Verwaltungsericht Stuttgart verhandelt. Gleichzeitig klagte Alassa Mfouapon gegen den Polizeieinsatz bei seiner Abschiebung nach Italien am 20.06.2018. Bereits eine Woche vor dem Prozess haben wir mit Alassa Mfouapon geprochen. Nach dem Prozess, bevor das Urteil bekannt gegeben wurde, haben wir noch einmal mit Alassa Mfouapon und mit seinem Rechtsanwalt Frank Jasenski gesprochen.