EU-Terrorliste 2014-17: EU-Gerichtshof erklärt PKK Listung für rechtswidrig

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EU-Terrorliste 2014-17: EU-Gerichtshof erklärt PKK Listung für rechtswidrig

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am Donnerstag 17.11.18 entschieden, dass die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zwischen 2014 und 2017 zu Unrecht auf der Liste terroristischer Organisationen stand. Das Gericht in Luxemburg erklärte die zugrundeliegenden Beschlüsse der EU-Staaten wegen Verfahrensfehlern für nichtig. Dies erklärte der Rechtsvertreter Mahmut Sakar.

Insbesondere die gewandelte Rolle bei der Verteidigung in Syrien und dem Irak gegen des IS veranlasste den EU Gerichtshof zu seiner Abwähung mangelnder Listungsgründe. Da das Verfahren auf den obigen Zeitraum beschränkt wurde und trotz gleicher HauptGründe der Listung kann gleichwohl das Verbot auf die EU-Terrorliste 2018 gestützt werden.

In der Bunderepublik ist die PKK seit 25 Jahren verboten. Nicht zuletzt um gute Geschäfte mit den diversen Autokratien der Türkei und ihrem Militär zu ermöglichen.