Langzeitüberwachung von Rolf Gössner durch den Verfassungsschutz rechtswidrig: "Ein Urteil, das geeignet ist, Geschichte zu schreiben"

"Ein Urteil, das geeignet ist, Geschichte zu schreiben"

Fsa14_rolf_gössner_30.08.2014_15-23-006.jpg

Rolf Gössner
Lizenz: 
CC Attribution, Share Alike
Quelle: 
Foto: Dirk Ingo Frank, Wikipedia, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fsa14_rolf_g%C3%B6ssner_30.08.2014_15-23-006.jpg

Bereits 2011 hatte das Verwaltungsgericht Köln die vier Jahrzehnte währende geheimdienstliche Überwachung des Rechtsanwalts, Bürgerrechtlers und Publizisten Rolf Gössner für rechtswidrig erklärt. Dieses Urteil ist aber bis zuletzt nicht rechtkräftig geworden. Nach fast 5 Jahren der Überprüfung der beantragten Berufung, hat das Oberveraltungsgericht NRW entschieden diese zuzulassen. Im Zuge dessen kam es  Dienstag den 13. März 2018 nun zu einer mündlichen Verhandlung vor dem OVG Münster. Am Mittwoch den 14. 3. 2018 wurde erneut ein Urteil gesprochen.

Ein Gespräch mit Udo Kauss, der Rolf Gössner in dem Verfahren vertritt, über das Urteil.

 

Persönliche Erklärung Von Rolf Gössner: https://ilmr.de/wp-content/uploads/2018/03/OVG-G%C3%B6ssnerPersErkl%C3%A...

PM von Rechtsanwalt Udo Kauss: https://ilmr.de/2018/langzeituberwachung-durch-verfassungsschutz-erneut-...