Aus dem Polizeilichen Anwärterdienst kann jemand wegen fehlender "charakterlicher Eigenschaften" auch dann entlassen werden, wenn "er – wenn auch weitgehend passiv – Mitglied einer WhatsApp-Gruppe war, in der nationalsozialistische, antisemitische, rassistische, gewaltverherrlichende und frauenverachtende Kommentare und Bilder geteilt wurden. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg mit Beschluss vom 19.10.2020 (3 K 2398/20) entschieden und damit den gegen seine Entlassung gerichteten Eilantrag eines Polizeimeisteranwärters abgelehnt." Der am Montag 26.10.20 publizierte Beschluß ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Der Polizeianwärter gehörte zu einer Whats APP-Gruppe („Pozilei bad boys“) mit sieben Teinehmenden in der er die gerichtlich festgehaltenen Kommunikationsvorgänge nicht nur weiterverbreitete, sondern sie affirmativ bestätigend kommmentiert haben soll.
Die Kammer des Gericht sah den aktiven Einsatz für die freiheitliche Grundordnung schon im Vorbereitungsdienst als zwingend an und keine bloss passiv bzw. akzeptierende Haltung bei deren in Fragestellung,
Ob die höheren Gerichte sich anschliessen wird abzuwarten zu sein. In Berlin und Brandenburg z.B. tickt die richterlichen Empathien eher mit/ bei den rechten Kumpanen des Polizeidienst in spe.
Ob Dienstherr Strobl die anderen Chatter entlassen hat, war in der Kürze der Zeit nicht feststellbar (kmm)
s.a. PM des VG Freiburg 3k2398.20-Whatsapp-Gruppe_Polizeihochschule.pdf
Kommentare & Glossen bei Radio Dreyeckland (alle zeigen)