Durchsuchung bei Journalisten in Leipzig war rechtswidrig

Durchsuchung bei Journalisten in Leipzig war rechtswidrig

Shure_mikrofon_55S.jpg

Typisches Arbeitsgerät im Journalismus, Lizenz: Holger.Ellgaard, Shure mikrofon 55S, CC BY-SA 3.0
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Quelle: 
Wikipedia

Das Landgericht Leipzig hat einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts ebenda aufgehoben. Der junge Journalist hatte Fotos rund um eine Demonstration am 3. Juni 23 auf seinem Twitterkanal und anderen Plattformen verbreitet. Die Staatsanwaltschaft hatte die Durchsuchung seiner Wohnräume und die Beschlagnahme von Handys, Laptops und Speichermedien beantragt und dabei dem Gericht offenbar die journalistische Tätigkeit des Mannes verschwiegen. Das Landgericht vermisste nun eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit mit Bezug auf die Pressefreiheit und kritisierte den schweren Grundrechtseingriff. Radio Dreyeckland sprach mit dem Rechtsanwalt Erkan Zünbül. Zünbül kritisierte auch das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft rund um die Antifa-Demos an diesem Tag.

Nach vereinzelten Angriffen auf Polizeibeamt*innen wurden 1300 mutmaßliche Demonstrationsteilnehmer*innen bis zu 11 Stunden eingekesselt und hunderte von Untersuchungsverfahren wegen Landsfriedensbruch eröffnet. Diese Verfahren gehen nur schleppend voran und das bedeutet, dass die Betroffenen weiter unter Druck stehen und beschlagnahmte Gegenstände nicht zurückgegeben werden.

jk