Die LFk mimt Vergleichsbereitschaft - meint aber Unterwerfungsrituale

Die LFk mimt Vergleichsbereitschaft - meint aber Unterwerfungsrituale

Bedingung ist, dass RDL im Gegenzug nicht nur auf die Rechtsmittel für die laufende Förderung verzichtet, sondern auch das Gegendarstellungsverlangen gegen falsche Tatsachenbehauptungen der LfK zurücknimmt, mit einer gemeinsamen Presseerklärung alle weiteren Äußerungen zum Förderstreit seit 2004 unterlässt und einen finanziellen Striptease von wegen Insolvenzgefahr, die ja nur aus den von der LfK vorenthaltenen 17.000 € resultiert, vor der Behörde macht. Zugleich verlangt Behördenchef Langheinrich, dass RDL auf alle Widersprüche und Rechtsmittel gegen das Verbot der Verbreitung des RDL Programmes am Hochrhein ab dem 1. Januar 2008 jetzt und in Zukunft verzichtet !!!

CDU-Behördenchef Langheinrich dementiert damit ein Gesprächsresultat seiner Behörde mit dem RDL Rechtsanwalt M. Hohkamp vom Mittwoch den 21.11.2007. 

In einer ersten Stellungnahme kommentiert RDL Geschäftsführer Michael Menzel diesen Vergleichsvorschlag:
„dass Herr Langheinrich schon immer mit der Meinungs- und Kulturvielfalt und der Rundfunkfreiheit freier Radios auf Kriegsfuss stand, wird durch diesen nur als Unterwerfungsritual auffassbaren Vorschlag nachhaltig unterstrichen,
Dass dem Öttinger Protegee der Beitrag zur Meinungs- und Kulturvielfalt den das RDL Morgenradio erbringt, gegenüber der in Förderrichtlinien gerade mal ein Drittel wert ist, bezeugt seiner hyperthrophen Übermut.
Dass Langheinrich als Behördenchef in einem demokratischen Rechtsstaat seine tiefe Verachtunggegenüber jeden rechtsstaatlicher Prinzipien nicht nur durch faktische Programmverbote, sondern auch noch durch die Bedingung eines prophylaktischen umfassenden Rechtsmittelverzichts für alle Zeiten dokumentiert, sollte nun endgültig den Landtag auf den Plan rufen.