Bewährungsstrafen wegen Demonstration : Die kriminelle Vereinigung zu Bure zerfällt wie ein Kartenhaus

Die kriminelle Vereinigung zu Bure zerfällt wie ein Kartenhaus

Am 26. Januar verkündete das Berufungsgericht Nancy das Urteil der zweiten Instanz im Verfahren gegen sieben Atomkraft-GegnerInnen. Übrig geblieben sind drei Verurteilungen zu viermonatigen Bewährungsstrafen wegen der Beteiligung an, beziehungsweise Organisierung von einer nicht-angemeldeten Demonstration am 15. August 2017. Den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung hatte das Gericht bereits zur Verhandlung im November ad acta gelegt.

Angebliche tätliche Angriffe auf Gendarmerie-Einheiten bei besagter Demonstration und vor allem der Besitz und/oder Transport von „Explosivstoffen und illegaler Pyrotechnik“ konnte das Gericht nicht belegen. Rund sechs Jahre nach Beginn dieser Ermittlungsverfahren gegen Atommüll-EndlagergegnerInnen bleibt von den über 20.000 Seiten an Ermittlungsakten im Wesentlichen Nichts. Die von der Staatsanwältin Ende November geforderten Haftstrafen von 8 und 12 Monaten gegen zwei Beschuldigte wurden vom Gericht abgelehnt. Während der Prozedur betonten Anwälte der Beschuldigten immer wieder das Ausmaß der politischen Instrumentalisierung der Justiz durch den Atomstaat. Frankreich plant in Bure die größte Atommülldeponie der Welt zu errichten, die auch als Teilrechtfertigung seiner nuklearen Wachstumspolitik herhalten soll.

Die umfangreiche Kriminalisierung der „Übeltäter von Bure“ führte zu 23 Hausdurchsuchungen, Aufenthalts- und Kontaktsperren, umfangreicher Telekommunikationsüberwachung, Geolokalisierung, tagelangen Ingewahrsamnahmen und Verhören. Ein Teil der Beschuldigten verkündete nach Ausgang des Prozesses gegenüber RDL, eine Berufung gegen die verbliebenen Strafen anzustreben. Die zahllosen beschlagnahmten Gegenstände wollte das Gericht bisher nicht freigeben. Auch hier werden Rechtsmittel eingelegt. LS